Beleg für Kinderbetreuungskosten: Stadtrat lehnt Gebühr ab

Saarbrücken · . Der Saarbrücker Stadtrat hat die Verwaltungsgebühr für Auskünfte über die Betreuungskosten in Kindertagesstätten gekippt.

Wie die SZ in der Dienstagsausgabe berichtete, wollte die Verwaltung sieben Euro dafür verlangen, weil es sich um eine zusätzliche Dienstleistung handele. Denn wer die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen wolle, könne das dem Finanzamt mit dem Kontoauszug belegen, erklärte Bürgermeister Ralf Latz (SPD) während der Stadtratssitzung. "Es geht uns hier nicht um zusätzliche Einnahmen, sondern darum, die zusätzliche Verwaltungsarbeit herunterzufahren." Uwe Conradt (CDU) argumentierte dagegen und stellte die grundsätzliche Frage: Wie bürgerfreundlich ist die Stadt? Seine Antwort: "Scheinbar stört der Bürger." SPD-Fraktionschef Peter Bauer meinte, es sei eigentlich kein Problem für die Eltern, einen Kontoauszug einzureichen. "Wir wollen aber auf die Gebühr verzichten, obwohl wir die Argumente der Verwaltung nachvollziehen können." Den Vorwurf, die Verwaltung sei nicht bürgerfreundlich, wies er aber zurück. Auch die anderen Fraktionen lehnten den Verwaltungsvorschlag ab. Zwei Gebühren stimmte der Stadtrat aber zu: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Bürger, die eine Gaststätte oder ein Gewerbe betreiben möchten, kosten sechs Euro, schriftliche Auskünfte für Steuerberater je nach Aufwand zwischen sieben und zwölf Euro.

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