Urteil
: Mieter darf Wasserhahn stilllegen
Vermieter dürfen einen Wasserhahn in einer Mietwohnung stilllegen, wenn der Mieter ihn nicht vertragsgemäß nutzt. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor. In dem Fall nutzen Mieter einen Außenwasserhahn nicht nur dazu, die zur Wohnung gehörende Terrasse zu bewässern, sondern auch die nicht mitgemietete angrenzende Gartenfläche.
Von Wolfgang Büser