Rheinland-Pfalz Bußgelder der Kommunen schwanken stark

Mainz · Wer in Rheinland-Pfalz gegen Corona-Regeln verstößt, muss in manchen Regionen deutlich mehr zahlen als in anderen.

  Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht, wie in diesem Kino, kostet in Rheinland-Pfalz überall 10 Euro. In Bayern ist ein Verstoß mit 150 Euro teurer. Unterschiede bei den Bußgeldern gibt es aber auch innerhalb der Bundesländer.

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht, wie in diesem Kino, kostet in Rheinland-Pfalz überall 10 Euro. In Bayern ist ein Verstoß mit 150 Euro teurer. Unterschiede bei den Bußgeldern gibt es aber auch innerhalb der Bundesländer.

Foto: dpa/Robert Michael

Die bisher verhängten Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen in Rheinland-Pfalz schwanken je nach Kommune stark. In Mainz seien „coronabedingt“ bislang mehr als 350 Bußgeldverfahren eingeleitet worden, sagte ein Stadtsprecher. Die Größenordnung in der Landeshauptstadt betrage etwa 80 000 Euro.

In Kaiserslautern wiederum seien bis dato nur rund 250 Bußgeldverfahren bearbeitet, sagte eine Sprecherin der pfälzischen Kommune der Deutschen Presse-Agentur. „Die Bußgelder daraus belaufen sich auf eine Gesamtsumme von etwa 95 000 Euro. Etwa 200 weitere Verfahren sind noch in der Bearbeitung.“ Sie erinnerte daran, dass Vergleiche mit anderen Bundesländern nicht zulässig seien. „Dort sind andere Bußgeldgrenzen festgelegt. Zum Beispiel kostet ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz 10 Euro und in Bayern 150 Euro.“

Eine Sprecherin der Stadt Frankenthal gab vorerst nur eine vorsichtige Schätzung ab. „Nach aktuell erster Hochrechnung werden die Bußgelder bei uns wahrscheinlich über 20 000 Euro liegen“, sagte sie.

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen rechnet angesichts der bisher 800 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen mit Einnahmen von etwa 150 000 Euro. Der Betrag gilt als Schätzung, da er wegen möglicher Zahlungsausfälle nicht vollständig eingehen muss. Die Summe setzt sich demnach aus Verstößen gegen das Abstandsgebot (100 Euro), fehlenden Mund-Nasen-Bedeckungen bei Beschäftigen in Läden ohne Schutzmaßnahmen wie Trennvorrichtungen (250 Euro) sowie der Verletzung von Regeln durch Ladeninhaber zusammen (bis zu 5000 Euro).

In Speyer liegen bei der zuständigen Sachbearbeiterin aktuell etwa 120 Vorgänge. „Darunter ist ein Bußgeld über 4000 Euro – ein zweites in gleicher Höhe ist noch im Anhörungsverfahren“, sagte eine Sprecherin der Kommune. Die beiden Fälle betreffen Betreiber von Eiscafés in der Domstadt – dort soll es unter anderem bei den Warteschlangen zu Verstößen gegen die Beschränkungen gekommen sein.

Der Kreisverwaltung Germersheim liegen aktuell mehr als 640 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Corona vor. „Normalerweise werden von der hiesigen Bußgeldstelle jährlich zwischen 270 und 300 Anzeigen bearbeitet“, sagte eine Sprecherin. Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle seien bisher16 Bußgeldbescheide über je 200 Euro Geldbuße zuzüglich Auslagen und Gebühren ergangen.

In Trier wurden bislang mehr als 200 Ordnungswidrigkeitsverfahren nach den jeweils gültigen Corona-Landesverordnungen eingeleitet. „Dabei wurde am häufigsten gegen das Ansammlungsverbot in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Menschen verstoßen“, erklärte ein Stadtsprecher. Die Bußgelder werden nicht an Ort und Stelle kassiert, sondern im Verlauf des Bußgeldverfahrens. „Über Einnahmen können wir keine seriöse Aussage treffen, da die meisten Verfahren noch laufen.“

(dpa)
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