50-Jähriger wegen Kinderpornos verurteilt

Saarbrücken. Mit einer Bewährungsstrafe ist ein 50 Jahre alter Frührentner aus dem Saarland vor dem Landgericht davon gekommen. Der passionierte Sammler von Pornografie mit Erwachsenen hatte via Internet-Tauschbörse Tausende entsprechende Porno-Dateien von anderen Nutzern bekommen und diese Pornos im Gegenzug wieder zum Tausch angeboten

Saarbrücken. Mit einer Bewährungsstrafe ist ein 50 Jahre alter Frührentner aus dem Saarland vor dem Landgericht davon gekommen. Der passionierte Sammler von Pornografie mit Erwachsenen hatte via Internet-Tauschbörse Tausende entsprechende Porno-Dateien von anderen Nutzern bekommen und diese Pornos im Gegenzug wieder zum Tausch angeboten. Unter diesem Berg an Daten waren auch einige Dateien mit Kindern, die offensichtlich sexuell missbraucht wurden. Und diese Dateien wurden dem Mann, der vor Gericht ein Geständnis abgelegt hatte, zum Verhängnis. Wegen des Zugänglichmachens von Kinderpornografie im Internet wurde er verurteilt. Zunächst, Ende 2008 vom Amtsgericht Saarbrücken, zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung. Jetzt reduzierte das Landgericht in zweiter Instanz diese Strafe auf sechs Monate mit Bewährung. Der Oberstaatsanwalt hatte eineinhalb Jahre gefordert, der Verteidiger die Mindeststrafe von drei Monaten. Die Richter tendierten eher zur milderen Strafe."Kein typischer Täter"Der Angeklagte ist nicht der typische Täter, der im Internet nach Kinderpornografie sucht, sagte der Vorsitzende zur Begründung. Der Familienvater mit erwachsenen Kindern, habe die entsprechenden Dateien eher zufällig via Tauschbörse erhalten. Eigentlich habe er dort Pornos mit Erwachsenen gesucht, gefunden und getauscht. Das Tauschen funktioniere dann so, dass der Betreffende weltweit Zugriff auf die Daten der Rechner anderer Tauschpartner bekommt und diese wiederum Zugriff auf die Daten seines Rechners. Jeder Teilnehmer sei dabei gleichermaßen Erwerber, Besitzer und Anbieter solcher Dateien. Das Problem: In den Dateien mit Erwachsenenpornos waren des Öfteren auch welche mit Kindern. Der Angeklagte habe dies gewusst, so die Richter. Er habe zeitweise etwa 120 solcher Dateien auf dem Rechner gehabt. Manche, etwa die Hälfte, habe er gelöscht. Aber offenbar sei es ihm zu viel gewesen, ständig die Neueingänge und Bestände zu kontrollieren. So lagerte nach Feststellung der Richter auf seinem Rechner auch kinderpornografisches Material. Das sei dem Mann aber offenbar egal gewesen, so die Richter. Er habe also billigend in Kauf genommen, dass diese Bilder bei ihm landen, dass er sie selbst automatisch wieder anbietet. Dafür müsse er bestraft werden. wi

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