Kommentar zu Ladenöffnungen in Corona-Krise Die willkürlichen Regelungen müssen sofort weg

Die neue Regelung ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Die Absicht ist erkennbar, vorsichtig und dosiert das Geschäftsleben wieder anlaufen zu lassen und Gedränge in den Läden zu vermeiden.

 Volker Meyer zu Tittingdorf

Volker Meyer zu Tittingdorf

Foto: SZ/Robby Lorenz

Herausgekommen ist aber eine willkürlich gesetzte Grenze von 800 Quadratmetern, die bei betroffenen Geschäftsleuten, die nun nicht öffnen dürfen, Frust und Ärger provoziert. Die Klagen von Unternehmen sind eine logische Folge.

Die Politik hat wohl selbst gemerkt, dass die Größe eines Geschäfts der falsche Maßstab ist, um einen Ansturm von Kunden zu begrenzen. Die Ausnahmen für Buchläden sowie Auto- und Fahrradhandel zeigen dies. Zudem handeln die Bundesländer auch noch unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen hat großen Möbelhäusern Sondergenehmigungen erteilt. Im Saarland gilt dies nicht. Solche Widersprüche mögen manchem als Kleinigkeit erscheinen. Das ist es aber nicht. Für die betroffenen Geschäftsleute geht es schließlich um ihre ökonomische Existenz. Willkürliche und widersinnige Verordnungen darf es nicht geben, wenn massiv in Freiheitsrechte eingegriffen wird. Die Politik muss umgehend nachbessern. Der Maßstab für die Öffnung kann nur einer sein: Das Unternehmen muss sicherstellen, dass Kunden genügend Abstand voneinander halten.

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