Neuer Anlauf für die Bettensteuer

Saarbrücken. Bürgermeister Ralf Latz (SPD) will an der Bettensteuer festhalten - trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Demnach dürfen nur Übernachtungen von Touristen, aber nicht von Geschäftsreisenden besteuert werden. Die Abgabe dürfe nur auf Konsumausgaben erhoben werden, nicht aber auf beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen, erklärte das Gericht

Saarbrücken. Bürgermeister Ralf Latz (SPD) will an der Bettensteuer festhalten - trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Demnach dürfen nur Übernachtungen von Touristen, aber nicht von Geschäftsreisenden besteuert werden. Die Abgabe dürfe nur auf Konsumausgaben erhoben werden, nicht aber auf beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen, erklärte das Gericht. Saarbrückens Stadtrat hatte 2010 die Bettensteuer beschlossen. Fünf Prozent des Übernachtungspreises sollten als Steuer berechnet werden, sagte Latz. Doch die Kommunalaufsicht hat sie bis heute nicht genehmigt.Latz kündigte an, er werde dem Stadtrat nun nach der Sommerpause einen neuen Satzungsentwurf für die Bettensteuer vorlegen. Die Industrie- und Handelskammer, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) im Saarland sowie CDU und FDP im Stadtrat hatten die Verwaltung aufgefordert, die Bettensteuer nach dem Gerichtsurteil zu begraben. Doch der Bürgermeister sagt: "Es gibt ein klares Urteil. Die Kommunen sind berechtigt, auf alle privaten Übernachtungen eine Steuer zu erheben. Ich gehe davon aus, dass die Kommunalaufsicht das genehmigt." Seine Mitarbeiter prüften jetzt, wie der bürokratische Aufwand für die Hotels und die Verwaltung so gering wie möglich gehalten werden könne. Das gilt auch für die Frage, wie die Stadt kontrollieren will, wer nun geschäftlich und privat in Saarbrücken übernachtet. Latz: "Das ist eine der Fragen, die wir zurzeit mit anderen betroffenen Kommunen abstimmen und klären."

Steuer als Kulturabgabe?

Ralf Latz kann sich auch vorstellen, die Steuer wie in anderen Städten zweckgebunden zu erheben und die Einnahmen in die Kultur oder den Tourismus zu investieren. Er wolle auch eine "familienpolitische" Komponente in die Satzung einbringen, sagte Latz. Eventuell würden dann Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen gar nicht oder nur gering besteuert. Er will mit dem Dehoga und der Kommunalaufsicht über den neuen Anlauf für die Bettensteuer reden.

Wird der Tourismus in Saarbrücken durch die Steuer nicht geschädigt? Latz verneint das. Saarbrücken sei ein "touristisches Highlight". Er glaubt nicht, dass wegen der Steuer die Touristen einen Bogen um die Landeshauptstadt machen. Genau das befürchtet aber Frank Christoph Hohrath, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Saarland. Er vermutet, dass die Hotels und Pensionen die Steuer auf den Übernachtungspreis draufschlagen. Latz entgegnet, die Steuer werde neben dem Übernachtungspreis auf der Rechnung extra ausgewiesen. So mache es zum Beispiel die Stadt Göttingen. Für die Hotels sei das also ein "durchlaufender Posten". Im Übrigen hätten die Hotels nach der Senkung der Mehrwertsteuer die Preise ja auch nicht gesenkt. Er geht davon aus, dass ein Drittel der Übernachtungen in Saarbrücken auf Touristen entfalle und der Rest auf Geschäftsreisende. Nach Angaben des Statistischen Landesamts stieg die Zahl der Übernachtungen 2011 in Saarbrücken auf 481 478, ein Plus von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Statistik wird aber nicht zwischen Touristen und Geschäftsreisenden unterschieden. Ralf Latz betonte, wenn die Stadt mit der Steuer weniger als die geplanten 900 000 Euro jährlich einnehme, müsse sie das Geld an anderer Stelle sparen. Die Kommunalaufsicht hatte der Stadt genehmigt, 450 000 Euro in den Haushalt einzustellen.

Hohrath forderte die Verwaltung auf, genau nachzurechnen, ob sich die Steuer überhaupt lohne. Der Stadt entstünden ja auch Kosten. Den Hoteliers sei es nicht zuzumuten, künftig die Gäste bei der Ankunft zu fragen, ob sie privat oder geschäftlich in der Stadt sind. Die Steuer sei schädlich, weil das Saarland gerade versuche, den Tourismus zu fördern.

Meinung

Steuer ist gescheitert

Von SZ-RedakteurMarkus Saeftel

Bürgermeister Ralf Latz braucht dringend die Einnahmen aus der Bettensteuer. Also hält er nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig stur an der Steuer fest, obwohl klar ist, dass er die geplanten 900 000 Euro nie erreichen wird. Denn Geschäftsreisende kann er nicht mehr zur Kasse bitten. Wenn Latz die Kosten im Rathaus gegenrechnet, wird nicht viel für die Haushaltssanierung übrig bleiben. Also sollte er das Thema abhaken. Latz verspricht zwar, den bürokratischen Aufwand für Verwaltung und Hoteliers gering zu halten. Aber wie? Er wird jedem Gast hinterherschnüffeln müssen, ob er privat oder geschäftlich in Saarbrücken übernachtet und ob die Angaben auch stimmen. Nein, die Steuer ist nach dem Gerichtsurteil nicht mehr umsetzbar. Latz und die rot-rot-grüne Koalition sollten das einsehen. Besser könnten sie den Tourismus nicht fördern.

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