Entscheidung zu Bettensteuer beschäftigt CDU und FDP

Saarbrücken. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die sogenannte Bettensteuer nur auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben werden darf, sei die Auffassung der CDU-Fraktion voll bestätigt worden, teilte Peter Strobel, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Saarbrücker Stadtrat, mit

Saarbrücken. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die sogenannte Bettensteuer nur auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben werden darf, sei die Auffassung der CDU-Fraktion voll bestätigt worden, teilte Peter Strobel, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Saarbrücker Stadtrat, mit. "Die linke Seifenblase Bettensteuer ist damit zerplatzt, die Saarbrücker Beherbergungsbetriebe werden aufatmen", äußerte sich Strobel hinsichtlich der von einer rot-rot-grünen Ratsmehrheit auf Betreiben der Linken im Jahr 2010 beschlossenen Bettensteuer.Von Seiten der Saarbrücker FDP-Stadratsfraktion hieß es, die Einnahmen aus der Bettensteuer seien ohne Genehmigung des Landes bereits in den Haushaltssanierungsplänen als feste Einnahme verbucht worden. In der Vergangenheit hätte die FDP dies als "Luftbuchung" kritisiert und fühle sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in ihrer Einschätzung bestätigt. red

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