Rechtsstreit um Teilflutung im Bergwerk Saar Auch Bergbehörde geht gegen Grubenwasser-Urteil vor

Saarbrücken · Nach dem Bergbaukonzern RAG hat nun auch die saarländische Bergbehörde Widerspruch gegen das Urteil des saarländischen Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das Gericht hatte im Dezember verfügt, dass die RAG das Grubenwasser in Ensdorf weiter abpumpen muss.

 Die Wasserpumpen in Reden.

Die Wasserpumpen in Reden.

Foto: Robby Lorenz

Gegen das Urteil des saarländischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu dem Grubenwasseranstieg im Bergwerk Saar hat fristgerecht auch die Bergbehörde im Saarland Widerspruch eingelegt. Das teilte das Wirtschaftsministerium als übergeordnete Behörde am Dienstag (21.) unserer Zeitung mit. Der Widerspruch sei im Einvernehmen mit dem Umweltministerium als oberster Wasserbehörde erfolgt, hieß es. Auch der Bergbaukonzern RAG hatte Widerspruch eingelegt (wir berichteten). Hintergrund ist das Urteil des OVG in Saarlouis, wonach die RAG das Grubenwasser im Bergwerk Saar in Ensdorf nicht auf 400 Meter unter Normalnull ansteigen, sondern weiter abpumpen muss. Geklagt hatte die Gemeinde Nalbach.

Das Urteil des OVG könne aus wasserrechtlicher Sicht über den fraglichen Fall hinausgehende Präzedenzwirkung für andere Fälle haben, hieß es gestern von Seiten der Landesregierung. Es gelte nun die im OVG-Urteil aufgeworfenen Rechtsfragen einer letztinstanzlichen Überprüfung zu unterziehen.

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