Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis Grubenwasser-Urteil wohl noch vor dem Fest

Saarlouis · Im Berufungsprozess um den Grubenwasseranstieg im Bergwerk Saar in Ensdorf wird aller Voraussicht nach noch vor Weihnachten ein Urteil ergehen. Das wurde am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis deutlich, wo noch einmal die Standpunkte aller Beteiligten gehört wurden.

In dem Verfahren geht es nicht um den von dem Bergbaukonzern RAG geplanten allgemeinen Grubenwasseranstieg in ehemaligen saarländischen Bergwerken (wir berichteten). Gegenstand dieser juristischen Auseinandersetzung ist vielmehr der bereits 2013 von den Bergbehörden genehmigten Teilanstieg des Grubenwassers allein in der Wasserprovinz Duhamel von 1413 auf 400 Meter unter Normalnull (NN). Die Gemeinde Nalbach hatte 2015 – mehr als zwei Jahre nach der Genehmigung des Anstiegs durch einen sogenannten Sonderbetriebsplan – Widerspruch dagegen eingelegt, weil sie an dem seinerzeitigen Zulassungsverfahren nicht beteiligt worden war. Sie sieht ihre Planungshoheit verletzt. Zudem fürchtet sie im Zuge des Anstiegs unter anderem Erschütterungen, Trinkwasserverunreinigungen und unkontrollierte Ausgasungen. Für RAG und Bergamt sind diese Sorgen aus wissenschaftlicher Sicht unbegründet. Nachdem der Widerspruch zurückgewiesen wurde, erhob die Gemeinde Klage. Im April 2018 entschied das Verwaltungsgericht dann zugunsten der Gemeinde: Es sah wasserrechtliche Verfahrensfehler im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Umstritten ist hier etwa die Frage, ob mögliche Schadstoffe durch den Grubenwasseranstieg zutage gefördert werden könnten. Die Grubenwasser-Pumpen mussten aufgrund des Urteils wieder eingeschaltet werden (das Grubenwasser steht heute nach Bergamts-Angaben bei -1040 Meter unter NN). Gegen dieses Urteil legten sowohl das Bergamt als auch die RAG Berufung ein.

Auch bei dem jetzt anstehenden Urteil in zweiter Instanz scheint der wasserrechtliche Aspekt im Zentrum der Entscheidung zu stehen, wie die zahlreichen diesbezüglichen Nachfragen von OVG-Präsident Michael Bitz gestern vermuten lassen. Demnach ist fraglich, ob 2013 auch eine extra wasserrechtliche Genehmigung für den Grubenwasseranstieg notwendig gewesen wäre. Nach Auffassung von Bergbehörden und RAG ist dies nicht der Fall, da bereits eine solche aus dem Jahr 2007 existiert (aus Zeiten des aktiven Bergbaus). Und die sei nicht an eine bestimmte Teufe gebunden, aus der das Grubenwasser gehoben wird. Auch nehme die Qualität des Grubenwasser mit dem Anstieg zu. Soll heißen: Je höher das Grubenwasser steigt, desto geringer sei der Schadstoffeintrag.

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