Entscheidung des Bundesschiedsgericht Grüne müssen Platz 1 für Frauen freihalten

Saarbrücken · Für Männer wird es künftig schwieriger, Spitzenkandidat der Saar-Grünen zu werden. Das haben mehrere Ortsverbände mit einer Klage erreicht. Werden jetzt Männer diskriminiert?

 Markus Tressel (links) sitzt für die Grünen im Bundestag, Hubert Ulrich war lange das Gesicht der Partei im Landtag. Beide waren auch mehrmals Spitzenkandidaten der Grünen im Saarland.

Markus Tressel (links) sitzt für die Grünen im Bundestag, Hubert Ulrich war lange das Gesicht der Partei im Landtag. Beide waren auch mehrmals Spitzenkandidaten der Grünen im Saarland.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Die saarländischen Grünen, die in der Vergangenheit meist von männlichen Spitzenkandidaten in Landtags- und Bundestagswahlkämpfe geführt wurden, haben vom Parteigericht einen Rüffel erhalten – weil sie sich nicht an die strikte Frauenquote der Bundespartei gehalten haben.

Das Bundesfrauenstatut der Grünen schreibt vor, dass bei Listenaufstellungen gleich ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene der Spitzenplatz sowie alle folgenden ungeraden Plätze mit Frauen besetzt werden müssen. Ein Mann kann höchstens dann Spitzenkandidat werden, wenn keine Frau für Platz 1 kandidiert oder eine Frau durchfällt. Die Satzung der Saar-Grünen sieht hingegen vor, dass für Platz 1 sowohl Frauen als auch Männer kandidieren dürfen und die weiteren Plätze dann alternierend vergeben werden.

Anlass für  die Entscheidung des Parteigerichts war die Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl am 7. Mai 2017 in Saarwellingen. Damals hatte Markus Tressel das Rennen um die Spitzenkandidatur deutlich gegen die Saarbrücker Kommunalpolitikerin Andrea Schrickel gewonnen, mit 89 zu 11 Prozent. Die Anwendung des Frauenstatuts der Bundespartei hatte die Versammlung zuvor abgelehnt und stattdessen auf die Landessatzung verwiesen.

Doch Andrea Schrickel sowie die Ortsverbände Halberg, Blieskastel und Friedrichsthal – die der Grünen-Landesspitze auch sonst kritisch gegenüberstehen – fanden sich damit nicht ab und klagten. Das Bundesschiedsgericht urteilte, dass das Frauenstatut der Bundespartei auch im Landesverband Saar befolgt werden muss. Die Richter sprechen mit Blick auf den Saarwellinger Parteitag von einem „Mangel des Wahlverfahrens“, der aber nicht dazu führt, dass Tressel sein Mandat verliert.

Der Landesverband argumentierte in dem über zwei Jahre währenden Rechtsstreit, die direkte Anwendung des Frauenstatuts führe dazu, dass für Männer faktisch nur noch eine geringe Chance bestünde, ein Bundestagsmandat zu erringen, denn bei sämtlichen Bundestagswahlen hätten die Grünen im Saarland höchstens ein Mandat errungen. Die Landesspitze befürchtete „eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung männlicher Kandidaten“. Dieser Ansicht war auch das Schiedsgericht der Landespartei.

Das Bundesschiedsgericht wies diese Argumentation jedoch zurück: Die Besetzung von Wahllisten sei durch das Bundesfrauenstatut abschließend geregelt, für abweichende Regelungen der Landesverbände sei kein Raum. Selbst wenn aller Voraussicht nach nur Platz 1 zu einem Mandat führen könne, gebe es keine generellen Bedenken. Auch verfassungsrechtliche Bedenken wies das Gericht zurück.

Die Gefahr, dass bei den Saar-Grünen nun Männer diskriminiert werden, sahen die Richter nicht. Bei den Bundestagswahlen der vergangenen 20 Jahre seien die Spitzenkandidaten bis auf eine Ausnahme, der kein Mandatserfolg beschieden gewesen sei, stets Männer gewesen. Der befürchtete Ausschluss von Männern sei „wenig wahrscheinlich“.

Andrea Schrickel bezeichnete das Urteil als „Rückenwind für die Veränderung so mancher verkrusteter und einseitig männlich dominierter Strukturen in unserem Landesverband“. Die Landessatzung müsse jetzt schleunigst angepasst werden. Die erfolgreichen Kläger erklärten, auch die Kreis- und Ortsverbände im Land müssten die Entscheidung ab sofort beachten und mit einer echten Quotierung ernst machen.

Die stellvertretende Landesvorsitzende Claudia Beck sagte, die Entscheidung des Schiedsgerichts sei „kein besonders emotionales Thema“, es sei um die Auslegung von Satzungsrecht gegangen. Sie kündigte an, dass der Landesverband nun seine Satzung anpassen werde. Eine Arbeitsgruppe sei dazu eingerichtet, es gehe auch darum, wie Frauen in der Partei generell besser gefördert werden könnten.

Dass die Einhaltung des Frauenstatuts bei den Saar-Grünen viel geändert hätte, daran glaubte aber selbst das Schiedsgericht nicht: Angesichts des „tatsächlichen Abstimmungsverhaltens“ beim Saarwellinger Parteitag 2017 wäre Markus Tressel vermutlich auch dann auf Platz 1 gewählt worden, wenn das Frauenstatut beachtet worden wäre, so die Richter. Sprich: Die Kandidatin für Platz 1 wäre wohl durchgefallen und Tressel dann an ihrer Stelle gewählt worden.

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