Überwältigende Mehrheit im Verbandsgemeinderat Auch Zweibrücken-Land ist für Amazon

Zweibrücken-Land · Wie im Kreistag sind auch in Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land die Grünen mit ihrem Antrag abgeblitzt, das Bebauungsplan-Verfahren für den Steitzhof komplett neu zu starten. Unabhängig von Amazon ist eine deutliche Verbesserung für Radfahrer an der Kreisstraße 84 geplant.

 Baurecht steht für das Gewerbegebiet Steitzhof noch nicht, doch schon jetzt wird auf dem Gelände fleißig gebaggert, um das Gelände für ein Amazon-Logistikzentrum vorzubereiten. Der ehemalige Steitzhof ist schon Geschichte, wie das Abrisshalde-Bild vom Freitag zeigt.

Baurecht steht für das Gewerbegebiet Steitzhof noch nicht, doch schon jetzt wird auf dem Gelände fleißig gebaggert, um das Gelände für ein Amazon-Logistikzentrum vorzubereiten. Der ehemalige Steitzhof ist schon Geschichte, wie das Abrisshalde-Bild vom Freitag zeigt.

Foto: Norbert Schwarz

Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat den Antrag der Grünen abgelehnt, sich dafür einzusetzen, das Bebauungsplanverfahren für das am Steitzhof geplante Logistikzentrum gänzlich neu aufzurollen. Stattdessen wies der Rat die Vertreter aus Zweibrücken-Land an, in der entscheidenden ZEF-Versammlung (Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken) der Bebauungsplan-Satzung zuzustimmen. Damit wäre der Weg für die Amazon-Ansiedlung planungsrechtlich frei.

Die Entscheidung im Rat viel bei nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Die Weisung betrifft die sechs Vertreter aus den Orten Althornbach, Contwig und Mauschbach. Auch der parallelen Flächennutzungsplan-Teiländerung stimmte der Rat zu.

Tim Scherer (Grüne) begründete den Fraktionsantrag, man habe gegen den Planentwurf erhebliche rechtliche Bedenken. Formell wie materiell sei der Bebauungsplanentwurf in der Form nicht zu halten. Abwägungen seien zwar vorgenommen worden, doch fehlerhaft. Scherer: „Ich bin zwar kein Fachmann, habe aber meine Zweifel, ob das alles einer Rechtsprüfung standhält. Es wäre ja in Zweibrücken nicht der erste Bebauungsplan, der von einem Gericht kassiert wird!“ Die Grünen sähen die Gefahr von materiellen Schäden und gar Haftungsansprüche gegen den interkommunalen ZEF und seine Mitglieder. Das könnte die Verbandsgemeinde sehr teuer zu stehen kommen. Ein Neustart des Bebauungsplanverfahrens sei deshalb die einzige Möglichkeit. Mit dieser Weisung sollten die ZEF-Mitglieder bedacht werden, beantragten die Grünen.

Verbandsgemeinde-Bürgermeister Björn Bernhard (CDU) hielt dem sofort entgegen, dass alle im ZEF, begonnen bei der Geschäftsführerin des ZEF, der Landrätin, dem Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken und auch Rechtsexperten außerhalb, Fachleute beratend zur Seite stünden, die diese Dinge geprüft haben. „Ich denke, dass Professor Birk als Rechtsexperte wie auch Rechtsanwalt Besenbruch, die die Sache mitbegleitet haben, sofort Bedenken angemeldet hätten, wenn da was nicht in Ordnung wäre. Schon allein wegen der Verfahrensdauer halte ich einen Neustart für nicht ratsam.“ Bernhard erinnerte auch an die vorausgegangene Zustimmung im Kreistag und fand, dass eigentlich jeder froh darüber sein kann, dass sich endlich was beim Steitzhof tue. Bernhard warnte zu dem Antrag der Grünen-Fraktion: „Der Antrag würde eine gewisse Zeitschiene in Anspruch nehmen. was wir nicht machen sollten!“

Achim Scherer (SPD) äußerte zwar für den Antrag Verständnis, schließlich solle möglicher Schaden abgewendet werden, wenn Fehler bei Abwägungen und im Verfahren vorlägen. Doch auch der Sozialdemokrat stellte fest: „Wir müssen uns aber auf die Fachexperten verlassen können. Sonst können wir ja aufhören, wir sind ehrenamtlich tätig und müssen deren Expertisen akzeptieren.“

Steffen Kolter vom Planungsbüro Firu (Kaiserslautern) griff die Grünen-Bedenken auf, um sie in allen Punkten zu widerlegen. „Ja, es ist ein komplexes Verfahren, aber ich kann Sache entschärfen.“ Kolters Kernaussage seiner umfassenden Darlegungen: „Die Landesplanungsbehörde hat aus ihrer Sicht keine Bedenken zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes. Es kommt zu keiner quantitativen Mehrung der Baufläche. Das Einvernehmen mit der Planungsgemeinschaft Westpfalz wurde zudem hergestellt. Wir haben Fehler korrigiert und die Sache rechtssicher gemacht!“

Verkehrsgutachten erarbeitet worden. Infolge der aktuellen Erweiterungsabsichten des Zweibrücken Fashion Outlet sei ein weiteres Verkehrsgutachten erarbeitet worden. Dabei seien die Verkehrsmengen und Entwicklungen auch in Bezug auf den Steitzhof untersucht worden, auch hinsichtlich der Belastung der L 700. Für den neuen Steitzhof-Bebauungsplan gab es ein weiteres Gutachten. Kolter: „Untersucht wurden Verkehrsmengen Anschlussstelle Steitzhof auf L 700, übergeordnete Verkehre und die Anschlussstellen auf K 84. Auf Basis der Entwicklung auf dem Steitzhof, so die Erkenntnis, sind keine zusätzlichen Verkehrsmaßnahmen erforderlich.“

Die Sicherheit der vielen Radfahrer auf der Kreisstraße brachte Manfred Nafziger ins Gespräch. Der Firu-Vertreter antwortete: „Die K 84 wird ausgebaut werden. Dies wird jedoch nicht erforderlich wegen des aktuellen Projektes. Zum Ausbau gibt es ein gesondertes Planfeststellungsverfahren und im Zuge dieses Verfahrens wird es auch einen Fahrradweg entlang der kompletten K 84 geben. Zumindest ist das so angepeilt, besprochen mit dem Landesbetrieb Mobilität.“

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