Bebauungsplan-Verfahren für Logistikzentrum am Steitzhof Südwestpfalz-Grüne scheitern mit Antrag, Amazon auszubremsen
Südwestpfalz · Kreistag spricht sich für Bebauungsplan für Logistikzentrum auf dem Steitzhof aus. Fred Konrad beantragte vergeblich, das Verfahren neu aufzurollen.
Sollen die Vertreter des Kreistages im Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF) für eine Bebauungsplan-Änderung stimmten, damit ein Logistikzentrum gebaut werden kann? Ja, lautet die Antwort der Mehrheit im Kreistag Südwestpfalz (30 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung).
Damit sich ein Logistikzentrum auf dem Steitzhof bei Contwig ansiedeln kann, muss es eine Änderung des bestehenden Bebauungsplan „Areal Steitzhof und Umfeld“ geben. Ist dies erfolgt, kann sich der Online-Händler Amazon ansiedeln. Der Zweibrücker Stadtrat hatte die Bebauungsplan-Zustimmung bereits vergangene Woche empfohlen (wir berichteten).
Sozusagen in letzter Minute stoppen wollte die Grünen-Fraktion im Kreistag die Weisung an die Südwestpfalz-Vertreter im ZEF – und stellten den Antrag, das Verfahren wegen rechtlicher Bedenken inklusive neuem Zielabweichungsverfahren von vorn zu beginnen. Es bestünden rechtliche Bedenken, die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit angesprochen werden, erklärte Grünen-Sprecher Fred Konrad. „Die Tatsache, dass ganz offensichtlich kundiger Rechtsbestand bei den Stellungnahmen der Öffentlichkeit beigezogen wurde, lässt erwarten, dass der Bebauungsplan, so er denn in der vorliegenden Form in der Verbandsversammlung des ZEF beschlossen wird, umgehend beklagt werden wird“, meinte Konrad. Wenn Investitionen aufgrund des dann beschlossenen Baurechts getätigt würden und letztlich das Baurecht vor dem Oberverwaltungsgericht nicht Bestand haben sollte, würde der ZEF und seine Mitglieder dafür gegebenenfalls in Haftung genommen werden könnten, so der Grünen-Politiker. „Neben den Bedenken bezüglich der Verkehrsanbindung, des Umweltschutzes und des Immissionsschutzes für die Anlieger des Bereiches ist die ungenügende Abwägung für diesen Schritt entscheidend“, erklärte Konrad, wieso seine Fraktion im Falle einer Ablehnung ihres Antrages, gegen den Weisungsbeschluss des Kreistages stimme.