Sorge im Rat von Käshofen vor großer Schutzzone für Luftwaffen-Kampfübungsystem Polygone-Anlage behindert umliegende Dörfer
Käshofen · Nicht mal mehr ein Hühnerstall kann künftig problemlos gebaut werden, wenn die Bundeswehr mit ihrer Forderung nach einem Fünf-Kilometer-Schutzbereich rund um die Luftwaffen-Übungsstation bei Mörsbach durchkommt, warnt Käshofens Bürgermeister Gilbert.
„Ich dachte, der Kalte Krieg wäre vorbei. Aber die graben ihn wieder neu aus!“ Ortsbürgermeister Egon Gilbert, sonst eher ein Zeitgenosse, den so schnell nichts aus der Ruhe bringt, fand für das Bundeswehrbegehren zum Ausweiten des Schutzkreises rund um die Polygone-Luftwaffenanlage auf fünf Kilometer klare Worte am Dienstagabend im Ortsgemeinderat Käshofen. Gegen die Planungsabsicht des Bundesamtes für Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, das dort das Baumanagement hat, wird sich Käshofen mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln wehren.
Der Schutzkreis um die trinationale Polygone-Radaranlage (Deutschland, Frankreich, USA) auf der Anhöhe bei Mörsbach (nahe Mülldeponie und Standortschießplatz) soll erweitertet werden. Mit ganz erheblichen Folgen für die Orte Käshofen, Großbundenbach, Kleinbundenbach, Battweiler und sogar Contwig in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land – und wohl auch den Zweibrücker Vorort Mörsbach.
Für Käshofen würde von ihrer Höhenlage her fast die gesamte Höhenstraße (Ortsdurchfahrt) in diesen baulich besonders geschützten Bereich fallen. (Ob und wie groß die Schutzzone derzeit ist, geht aus den dem Gemeinderat vorgelegten Unterlagen nicht hervor.)
Ortsbürgermeister Egon Gilbert verdeutlichte pointiert die Folgen des Schutzkreises: „Bei normaler Denkweise einfach ein Unding. Nehmen wir an, jemand will ein Hinkelsheisje (pfälzisch für Hühnersstall, Anm. d. Red.) bauen. Ich schätze, auf die Baugenehmigung muss dann der Antragsteller drei Jahre warten!“ Recht muss Recht bleiben. Recht darf nicht mit den Füßen getreten werden!“
Die Verbandsgemeindeverwaltung von Zweibrücken-Land leistete bereits umfassende Vorarbeit. Absoluter Handlungsbedarf besteht, denn in den Unterlagen, welche die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Süd in Neustadt) der VG-Verwaltung überließ, sind die Forderungen als „Geforderte Maßnahmen“ klar beschrieben und formuliert: Innerhalb des Schutzbereichs ist die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen über und unter der Erdoberfläche genehmigungspflichtig, wenn diese in einen Raum hineinragen, der durch die Horizontale von 373,67 Meter über Meereshöhe bestimmt wird.
Für Windkraftanlagen soll ein vollständiges Genehmigungsgebot durch die Bundeswehr vorgeschrieben werden, gleich wie hoch die Windkraftanlage mit ihren Rotorblättern wird. Beim Abzweig der Homburger Straße, dort so sich das frühere Dienstgebäude der Pfalzwerke AG befand, gibt es einen topografischen Messpunkt mit der Höhe 381,2 Meter.
Die VG-Verwaltung bewertet den geforderten Fünf-Kilometer-Schutzbereich als einen erheblichen Eingriff in der Planungshoheit der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Das würde gerade auch für die die Maßgabe gelten die Zonen zum Errichten von Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan neu zu definieren.
Bernd Hofer (Grüne), der nicht nur dem Käshofer Ortsgemeinderat angehört, sondern auch Beigeordneter der Verbandsgemeinde ist, lobte die Verwaltungsformulierung, mit welcher dem Begehren auf Ausweiten des Schutzkreises begegnet werden soll. Aus Gesprächen mit der SGD Süd scheint klar zu sein, dass Grund für die begehrte Fünf-Kilometer-Schutzzone ist, dass dann die Polygone-Anlagen bei Mörsbach und bei Bann ungestörter miteinander kommunizieren können. Geübt wird dort elektronische Kampfführung, etwas gegen Luftabwehrraketen. Für Hofer ist es jedoch nicht schlüssig, weshalb nicht ein „Korridor“ mit den benachbarten Anlagen ausreiche, um die Kommunikation vorzunehmen. Zudem verwies Hofer darauf, dass auf keinen Fall schlüssig dargelegt sei, weshalb die Funktion der Anlagen gefährdet sei und deshalb ein neuer Schutzkreis notwendig wird, mit den beschriebenen folgenreichen Auflagen für Bürger und Gemeinden. Hofer erklärte: Schon jetzt ragen viele bauliche Anlage in die Horizontale beim Höhenmaß von 373,67 Meter hinein. Stromleitungen, Strommasten, der Käshofer Wasserturm, der Wasserhochbehälter und andere bauliche Objekte. Ein Gefährdungsaspekt oder Gründe, die mit einer solchen „Gefährdung“ einhergehen würden nenne die Bundeswehr als Antragsteller allerdings nicht.
Die Ratsmitglieder waren sich darin einig, dass die Fakten, welche Bernd Hofer zusammengetragen hatte, in die Verwaltungsstellungnahme eingearbeitet werden sollen.