Gericht hält Dahm Verstöße vor

Saarbrücken · Waren die Kündigungen der Völklinger Stadtwerke gegen ihren Geschäftsführer Jochen Dahm rechtmäßig oder nicht? Diese Frage muss jetzt das Landgericht klären. Am Freitag war der erste Termin, im Dezember geht der Prozess weiter.

 Auch die Störe – hier Völklinger Setzlinge im Februar 2013 – kamen vor Gericht zur Sprache. 40 Tonnen Stör, so hieß es, habe Jochen Dahm im Herbst 2011 geordert. Dabei zeichnete sich damals längst ab, dass die Becken zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht fertig sein würden. Archivfoto: Becker & Bredel

Auch die Störe – hier Völklinger Setzlinge im Februar 2013 – kamen vor Gericht zur Sprache. 40 Tonnen Stör, so hieß es, habe Jochen Dahm im Herbst 2011 geordert. Dabei zeichnete sich damals längst ab, dass die Becken zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht fertig sein würden. Archivfoto: Becker & Bredel

Die Chance, dass Jochen Dahm vor Gericht die Unwirksamkeit seiner Kündigungen erstreiten kann, scheint gering. Das jedenfalls ließ am Freitag die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Saarbrücken , Maria Elisabeth Ewen, durchblicken. Zumindest fünf der sechs ausgesprochenen Kündigungen können demnach als formell gültig erscheinen. Auch gehe die Kammer davon aus, dass Dahm sich im Amt mehrerer schwerer Pflichtverstöße schuldig gemacht hat, die den Stadtwerken eine Fortführung seines Vertrages bis Mitte 2018 unzumutbar machen würden.

Dass es bereits in der Güteverhandlung zu einer Einigung kommen würde, hatten die Beteiligten kaum erwartet. Dahm forderte, alle Kündigungen als wirkungslos feststellen zu lassen, die Stadtwerke lehnten dies ab. Oberbürgermeister Klaus Lorig , der extra für die Verhandlung aus seinem Urlaub in Südtirol angereist war, zeigte sich mit der Einschätzung des Gerichts zufrieden. "Unsere Linie wurde letztlich bestätigt", sagte er nach der Verhandlung. Im Dezember geht es weiter.

Der Name Jochen Dahm ist eng mit Aufstieg und Fall der Völklinger Meeresfischzucht verbunden. Zwar war es vor allem Oberbürgermeister Lorig, der das Projekt anschob und politisch auf den Weg brachte. Dahm allerdings war dann operativ für Bau und Inbetriebnahme verantwortlich. Dabei war er es auch, der trotz der Krisensignale jede Kritik zurückwies. Mit Aussagen wie "Es ist alles im Lot" und "Wir werden Geld verdienen" versuchte er mehrfach, trotz Baustopp, trotz Insolvenz von Teilhabern sowie Vertriebspartnern, das Projekt gesundzubeten. Erst als die Schieflage vor einem Jahr offensichtlich wurde, zog der Stadtrat die Reißleine.

Wie sich jetzt zeigt, hatte Dahm da bereits die Schieflage ganz offensichtlich erkannt. Und versucht, die Situation im Alleingang zu retten. Er musste sich vor Gericht Verträge und Absprachen vorhalten lassen, die er als Geschäftsführer ohne Zustimmung des Aufsichtsrats abgeschlossen hatte - eine grobe Pflichtverletzung.

Gleich in mehreren Fällen ließ Dahm die Unternehmensaufsicht außen vor. So etwa, als er in Ergänzungsverträgen zum Kreditvertrag mit der Saar-LB die Haftung erweiterte. Statt wie zuvor die Haftung auf die Gesellschafter der Meeresfischzucht - die Gewerbeansiedlungsgesellschaft GAV und die mittlerweile insolvente IFFT - zu beschränken, weitete Dahm eigenmächtig die Haftung auf die Stadtwerke aus. Darüber habe er den Aufsichtsrat dann auch noch falsch informiert, stellte Ewen fest.

Auch beim Mietvertrag für die Schlacht-Container, den Dahm 2011 bis Ende 2024 mit dem Kennedy-Center abgeschlossen hatte, blieb der Aufsichtsrat teilweise außen vor. Zwar hatte das Gremium den Mietvertrag abgesegnet. Aber zwei Ergänzungsverträge, die - wie die Richterin hervorhob - mit gleichem Datum abgeschlossen wurden, bekamen die Aufsichtsräte nicht vorgelegt. Diese zwei Optionsverträge verpflichteten die Stadtwerke zu kostspieligen Entschädigungszahlungen.

Weitere Vorwürfe waren, dass Dahm eigenmächtig eine Bürgschaftszusage über 1,5 Millionen Euro an Ocean Swiss ausgehändigt habe. Und dass er 40 Tonnen Störe geordert habe, als längst klar war, dass die Anlage zum Lieferzeitpunkt gar nicht fertig sein würde. Dass die Störe anders als vereinbart nicht auf ein Treuhandkonto, sondern - ohne Sicherheiten - direkt an den Verkäufer bezahlt wurden, mag dabei nur noch als Petitesse erscheinen.

Nächste Verhandlung: Freitag, 11. Dezember, 9.30 Uhr, Landgericht Saarbrücken .

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HintergrundJochen Dahm war von 2008 bis November 2014 Geschäftsführer der Stadtwerke Völklingen und einiger ihrer Tochtergesellschaften, darunter der Meeresfischzucht Völklingen (MFV). Bauverzögerungen und Kostensteigerungen brachten die MFV immer wieder in die Schlagzeilen. Im Herbst 2014 drohte die finanzielle Schieflage der MFV die Stadtwerke in die Insolvenz zu reißen - Aufsichtsräte und Stadtrat gaben Dahm die Hauptverantwortung dafür und feuerten ihn fristlos. Dagegen ist er vor Gericht gezogen. Die Fischzucht ist mittlerweile verkauft. Auf den Stadtwerken lastet infolge des gescheiterten Projekts ein Schuldenberg von rund 24 Millionen Euro. dd

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