Urteil im Fischzucht-Desaster Niederlage für Ex-Fischzucht-Chef

Völklingen · Das Landgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des fristlosen Rauswurfs.

 Jochen Dahm, früherer Chef der Völk­linger Stadtwerke und der Meeresfischzucht.

Jochen Dahm, früherer Chef der Völk­linger Stadtwerke und der Meeresfischzucht.

Foto: BeckerBredel

Jochen Dahm, früherer Geschäftsführer der Völklinger Meeresfischzucht und der Völklinger Stadtwerke, hat zu Recht die fristlose Kündigung erhalten: Diese Entscheidung hat das Landgericht Saarbrücken am Freitag verkündet.

Im Oktober 2014, als die Völklinger Stadtwerke wegen der dramatischen finanziellen Schieflage ihrer Meeresfischzucht-Tochter am Rand der Insolvenz standen, war Dahm als Verantwortlicher gefeuert worden. Seine Nachfolger stießen nach und nach auf weitere Problem-Geschäfte und Unregelmäßigkeiten. Dahm bekam  elf weitere fristlose Kündigungen. Dagegen wehrte sich Dahm vor Gericht. Die Richter haben die Kündigungen einzeln gewürdigt, Punkt für Punkt. Die ersten vier haben sie für unwirksam erklärt, zwei davon aus formalen Gründen. Kündigung Nummer fünf aber greift: Zum 17. Juni 2015 ist Dahms Chef-Rolle beendet.

Im Urteil, 56 Seiten lang, bescheinigen die Richter dem Ex-Chef der Völklinger Stadtwerke mehrfach, er habe seine Kompetenzen überschritten, indem er den Aufsichtsrat überging. Und: Dahm habe die Geschäfte nicht „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ geführt, dadurch seine Pflichten verletzt. Dahm habe, so heißt es in der Urteils-Zusammenfassung des Gerichts, „zumindest eine erhebliche Vermögensgefährdung“ der Stadtwerke herbeigeführt. Wobei die Kammer es als „erwiesen“ ansieht, dass Dahm, „von Beruf Rechtsanwalt, überwiegend vorsätzlich gehandelt hat“.

Beide Seiten können Berufung einlegen gegen das Urteil. Die Stadtwerke klagen derzeit gegen Dahm und zwei frühere Prokuristen: Sie fordern Schadenersatz in Millionenhöhe.

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