Neue Runde im Dahm-Prozess Dahm-Prozess geht in die nächste Runde

Völklingen · Das Urteil des  Landgerichts Saarbrücken im Prozess, den Ex-Stadtwerke-Geschäftsführer Jochen Dahm angestrengt hatte gegen seine fristlose Kündigung im Herbst 2014, dürfte  keine Rechtskraft erlangen. Wie aus dem Saarbrücker Oberlandesgericht zu erfahren war, hat Dahm Berufung eingelegt. Gestern, so hieß es, sei der Schriftsatz eingegangen.

Wie die Stadtwerke, Dahms Prozessgegner, weiter verfahren, hat vorige Woche der Aufsichtsrat diskutiert. Über das Ergebnis war freilich nichts zu erfahren; man habe strengste Vertraulichkeit vereinbart, hieß es aus dem Rathaus. Rechtlich gesehen, könnten die Stadtwerke nun nach Dahms Schritt mit einer so genannten Anschlussberufung ihrerseits in die Offensive gehen.

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