Dieses Thema ist ein Aufreger unter Tierfreunden Darf man eine Katze „wegfüttern“?

Sulzbach-/Fischbachtal · Entfremdung eines Haustieres durch die Nachbarschaft: Einem Frauchen macht das Kummer.

 Manche Herrchen und Frauchen sehen es gar nicht gerne, wenn ihr Haustier von anderen Menschen gefüttert wird (Symbolbild).

Manche Herrchen und Frauchen sehen es gar nicht gerne, wenn ihr Haustier von anderen Menschen gefüttert wird (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Silvia Marks

Die junge Frau hat einen bösen Verdacht: Ihr Kater soll weggefüttert werden. Was vielleicht erstmal banal klingt, ist nicht nur für sie, sondern für jeden Tierhalter eine mentale Belastungsprobe. Sie postete bereits vor rund einem halben Jahr in einer Facebook-Gruppe, dass ihr dreijähriges Tier offensichtlich von jemandem in der Nachbarschaft gefüttert werde. Ihre große Angst war vor allem, dass er Futter erhält, das nicht für ihn geeignet ist. Denn der junge Kater hat einen Hüftschaden, Probleme mit dem Darm und benötigt deswegen spezielles Futter und Medikamente. Seinerzeit legte sich das Fremdfüttern nach einigen Tagen.

Doch einige Wochen später geht es von vorne los. Der Kater bleibt plötzlich länger weg als normal und – noch viel bedenklicher: Er legt deutlich an Gewicht zu. „Er nahm keine Medikamente mehr, weil er satt war, wenn er abends heimkam“, erzählt sie. Dann der Verdacht: Es ist ein direkter Nachbar, der ihn nicht nur füttert, sondern sogar versucht, ihn wegzufüttern – also gezielt von seinem Menschen zu entwöhnen. Der Vierbeiner hat  die Angewohnheit, sein Frauchen  freudig und laut zu begrüßen, wenn sie heimkommt. Das müsse man doch mitkriegen und dadurch merken, dass es ihr Tier ist. Sie bemerkt, dass er immer öfter von dem nachbarlichen Grundstück kommt, sieht ihn immer öfter dort auf dem Hof liegen. „Sie haben ihn konditioniert“, ist sie sich sicher.

Immer länger werden die Zeiträume, in denen er nicht heimkommt. Sie ergreift die Initiative und geht auf ihre Nachbarn zu, bittet sie freundlich, ihn nicht mehr zu füttern. Einer der Nachbarn gibt sogar zu, dass man den Kater fütterte – obwohl sie selbst Katzenhalter sind. Irgendwann ist gar keine normale Kommunikation mehr möglich. Dann bleibt der Kater sogar übers Wochenende weg. Normal ist er rund zwölf Stunden drin und dreht dann zwölf Stunden draußen seine Runden. „Ich denke, dass sie ihn zu sich reinholen“, sagt sie.

Die Besitzerin ist hilflos, sie fühlt sich, als würde ihr die Lage entgleiten. „Ich weiß nicht, wie die Leute ticken“, sagt sie verletzt. Die Frau  möchte anonym bleiben, sie hat Angst, dass man ihr oder dem Tier etwas antut.

„Es sind Familienmitglieder – das ist der Punkt“, sagt Andreas Ackenheil. Der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt aus Klein-Winternheim bei Mainz ist bekannt aus der Vox-Serie „HundKatzeMaus“. Doch so sehr er Verständnis für die  belastende Situation der Beschwerdeführerin hat, so sehr muss er aus juristischer Sicht eindeutig feststellen: Gezieltes Anfüttern ist keine Straftat. Zumindest nicht in Deutschland.

„Es wäre schön, wenn wir tatsächlich schon weiter wären“, sagt er und verweist auf Länder wie die Schweiz oder Luxemburg. Der kleinere der beiden Nachbarn habe gerade vor wenigen Wochen ein neues Gesetz verabschiedet und gestehe den Tieren jetzt eine Würde zu. Mit dem Tierschutzgesetz in Deutschland seien eigentlich die Grundlagen für ein stringenteres Vorgehen auch bereits gegeben. Wenn zum Beispiel das Anfüttern als Straftat aufgeführt werde, könnten schmerzhafte Bußgelder geltend gemacht werden.

In Deutschland könnte in einem solchen Fall derzeit unter Umständen eine „versuchte Sachbeschädigung“ oder eine „versuchte Unterschlagung“ bestehen. Neben der strafrechtlich erforderlichen Anzeige ist auch eine zivilrechtliche Klage möglich.

Erster Schritt dabei wäre das Anfertigen einer Unterlassungserklärung, dann eben die Klage. Eine andere Möglichkeit, die auch deutlich günstiger ist: „Man kann zum örtlichen Schiedsmann gehen.“

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