Nach Sportunglück in St. Arnual Amputation: Ex-DFB-Arzt spricht von Pfusch

Saarbrücken · Schwere Vorwürfe gegen Evangelisches Krankenhaus. Hätte Unterschenkel des Fußballers Stefan Schmidt gerettet werden können?

 Stefan Schmidt am 6. Juli 2017 im Krankenzimmer der Klinik auf dem Saarbrücker Winterberg. Am 9. Juni hatte er nach schwerwiegenden Komplikationen seinen rechten Unterschenkel verloren. 

Stefan Schmidt am 6. Juli 2017 im Krankenzimmer der Klinik auf dem Saarbrücker Winterberg. Am 9. Juni hatte er nach schwerwiegenden Komplikationen seinen rechten Unterschenkel verloren. 

Foto: Matthias Zimmermann

Stefan Schmidt ist heute bei Amputiertenspielern international unterwegs. Er hat nach viel Unterstützung seiner Vereinskollegen sowie durch zahlreiche Benefizaktionen den Weg zurück in den Sport gefunden. Und damit auch zu mehr Lebensfreude.

Was den 24-Jährigen allerdings erschüttert, ist eine Passage im aktuellen Anwaltsschreiben des Evangelischen Krankenhauses. Dort war Schmidt nach seinem Sportunfall behandelt worden. Der Anwalt des Krankenhauses, Sven Lichtschlag-Traut, bezieht sich auf eine Fernsehsendung, die zeige, „wie souverän Schmidt mit seiner Behinderung umgehe“. Somit sei seine Forderung von 100 000 Euro Schmerzensgeld überzogen. Schmidt: „Das ist eine absolute Frechheit. Ich war enttäuscht, traurig, sauer.“ Damit werde bagatellisiert, wie viel Kraft es koste, sich ins Leben zurückzukämpfen.

Auslöser dafür sei gewesen: Ärztliche Inkompetenz bei der Ankunft in der Notaufnahme, gravierende Mängel bei der Operation, Versagen bei anschließender Behandlung inklusive viel zu spät gestellter Diagnose. Das alles soll zu folgenschweren Komplikationen geführt haben. Das zumindest hält Dr. Stefan Schuh den Verantwortlichen des Krankenhauses in Saarbrücken vor. Der ehemalige DFB-Arzt spricht von „massivem Kompetenzmangel“. Der Völklinger ist überzeugt, dass bei einwandfreier Behandlung der Unterschenkel des St. Arnualer Fußballspielers hätte gerettet werden können. Der 56-Jährige: „Es handelte sich um eine Fraktur des rechten Unterschenkels, wie sie in diesem Sport immer wieder vorkommt.“ Nach Durchsicht der Behandlungsakten stehe für ihn fest, dass es zu Behandlungsfehlern gekommen sei. Schuh spricht gar von „groben Behandlungsfehlern“. Schon kurz nach Einlieferung des jungen Mannes in die Klinik seien erste begangen worden. So soll es Standard sein, dass sich zwei Ärzte bei der Operation um den Patienten kümmern. Schuh: „Bei Stefan war es ein Arzt und ein Pfleger.“ Die hätten „über eine Stunde probiert“, die Knochen an der Bruchstelle zusammenzubekommen. Erst als all das nichts half, habe der Arzt den diensthabenden Vorgesetzten hinzugerufen. Entsprechende OP-Protokolle belegten, wie lange erfolglos herumgedoktert worden sei.

Erschwerend komme hinzu, sagt der Sportmediziner, dass der damals 23-Jährige während der langwierigen Versuche viel zu lange Röntgenstrahlen ausgesetzt worden sei: „Die haben den Kerl gegrillt.“

Damit nicht genug: Kurz bevor Schmidt unters Messer kam, sollen die Ärzte eine Blutsperre angelegt haben. Dies hält Schuh für unnötig, da es sich nicht um einen offenen Bruch gehandelt habe, bei dem eine Blutung hätte gestoppt werden müssen. „Das ist heute nicht mehr üblich.“ Für den einstigen DFB-Mediziner darüber hinaus nicht nachzuvollziehen: „Über zwei Stunden haben die das gemacht. So lange, dass Gewebe abstirbt, Nerven und Blutgefäße geschädigt werden.“

Stefan Schmidt klagte nach der Operation über „massivste Schmerzen“ im verletzten Bein. Diese sollen nur nach Einnahme von Morphin nachgelassen haben. Stunden seien verstrichen, bis ein gefährliches Kompartment-Syndrom diagnostiziert wurde, welches Ärzte bereits während der Morgenbesprechung festgestellt haben sollen. Dabei handelt es sich um einen überhöhten Druck im Gewebe, der Blutgefäße, Muskeln und Nerven schädigt.

Erst nach all diesen Fehlern wurde der Sportler in die Gefäßchirurgie der Winterberg-Klinik gebracht. Doch da war es schon zu spät: Die Ärzte konnten seinen Unterschenkel nicht mehr retten. Stefan Schuh ist davon überzeugt, dass es hätte nicht so weit kommen müssen, wenn ein Unfallchirurg am Tag der Einlieferung im Evangelischen Krankenhaus gewesen wäre. Aus den Dienstplänen gehe hervor, dass dies nicht so war.

Unterdessen weist die Stiftung Kreuznacher Diakonie als Träger des betroffenen Hauses alle Schuld von sich. In der  Erwiderung zur Schmerzensgeldklage ans Landgericht heißt es: „Die Klage ist unbegründet. Dem Kläger stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu.“ Der ebenfalls aus Saarbrücken stammende Advokat Marc Herbert, der Stefan Schmidt vertritt, fordert von der Klinik im Namen seines Mandanten 100 000 Euro wegen des Ärztefehlers.

Indes sieht es die Gegenseite ganz anders: Lichtschlag-Traut schreibt ans Gericht, dass Schmidt „jederzeit ordnungsgemäß behandelt worden ist“. Die Operation sei korrekt verlaufen. Zwar sei es zu einem Kompartment-Syndrom gekommen, dabei handle es sich allerdings um ein „allgemeines Risiko“.

 Stefan Schmidt ist trotz der Amputation wieder in seinem Element: Der Fußballer hat sich in den Sport zurückgekämpft, hier in Braunschweig.

Stefan Schmidt ist trotz der Amputation wieder in seinem Element: Der Fußballer hat sich in den Sport zurückgekämpft, hier in Braunschweig.

 Dr. Stefan Schuh, ehemaliger DFB-Arzt.

Dr. Stefan Schuh, ehemaliger DFB-Arzt.

Sportmediziner Stefan Schuh kritisiert: „Ich halte das Diakonie-Verhalten für nicht in Ordnung.“ Es gebe kein Fehlermanagement. Zudem bezweifelt er, ob das saarländische Gesundheitsministerium die Klinik wegen des Personalmangels weiterhin als Notfallkrankenhaus führen sollte.

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