Große Koalition beschließt Landeshaushalt 2015

Saarbrücken · Die Landesregierung sieht im Haushalt für 2015 die Weichen für die Zukunft gestellt und verabschiedete ihn gestern in zweiter und letzter Lesung. Die Opposition wirft dem Sparkurs von CDU und SPD Konzeptlosigkeit vor.

Nach zweitägigem Debatten-Marathon war der Haushalt des Saarlandes für das Jahr 2015 gestern Abend unter Dach und Fach. Mit den Stimmen der großen Koalition von CDU und SPD verabschiedete der Landtag im dritten Jahr in Folge einen Sparhaushalt. Das Haushaltsvolumen beläuft sich auf 3,9 Milliarden Euro. Die Nettoneuverschuldung sinkt um 75 Millionen Euro auf 360 Millionen Euro. Größter Haushaltsposten sind mit rund 1,45 Milliarden Euro die Personalausgaben. Zahlreiche Abgeordnete wurden bei der Anfahrt durch heftigen Schneefall behindert, sodass die Sitzung mit einstündiger Verspätung begann.

Streitpunkt beim Haushaltsplan des Finanzministeriums war die beschlossene Einsparung von 152 Stellen in der Finanzverwaltung bis 2020. Grüne und Linke forderten die Regierung auf, auf den Stellenabbau zu verzichten und offene Stellen zu besetzen. "Das Personal ist jetzt schon an der Grenze", rief der parlamentarische Abgeordnete der Linksfraktion Heinz Bierbaum. Grünen-Fraktionsvize Klaus Kessler wies darauf hin, dass aus einer parlamentarischen Anfrage im letzten Jahr hervorgehe, dass die Personalausstattung bei der Steuerfahndung bei 67 Prozent und somit unter dem Bedarf liege. Finanzminister Stephan Toscani (CDU ) habe zwar die Zahl der Steuerfahnder aufgestockt. Dies sei jedoch zu Lasten der Betriebsprüfer erfolgt. "Ich bin überzeugt, dass die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung trotz Stellenabbaus gewährleistet bleibt", verteidigte Toscani den Umbau der Finanzverwaltung . Der Stellenabbau sei mit den Gewerkschaften vereinbart worden. Durch neue Technologien wie der elektronischen Datenerfassung und durch die Zentralisierung der Dienststellen solle die Arbeit effizienter organisiert werden. Am Dienstag stimmte der Landtag einem Staatsvertrag mit Rheinland-Pfalz zu, wonach ab 2015 das Saarland die Grunderwerbssteuer für beide Länder bearbeitet, Rheinland-Pfalz im Gegenzug den Einzug der Erbschaftssteuer. "Mit diesem Staatsvertrag schreiben Rheinland-Pfalz und das Saarland ein Stück Föderalismusgeschichte", soToscani.

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