FFH sieht bei Kombibad Rolle des Landesrechnungshofes kritisch

Homburg · Die „Fraktion für Homburg“ (FFH) sieht die „Weigerung des Landesrechnungshofes, die aus dem Ruder laufenden Kosten des neuen Homburger Kombibades zu überprüfen, äußerst kritisch“. „Dass sich die oberste Prüfungsbehörde eines Haushaltsnotlage-Bundeslandes in einem so eklatanten Fall der Steuerverschwendung als nicht zuständig bezeichnet, ist schon merkwürdig“, so FFH-Sprecher Peter Müller in einer Stellungnahme.



Der Rechnungshof habe laut Gesetz die Haushaltsführung des Landes zu überprüfen. Dazu gehöre aber auch die Arbeit des Landesverwaltungsamtes, das im Auftrag des Landes die kommunalen Haushalte aller saarländischen Städte und Gemeinden genehmige. "Insofern ist der Rechnungshof nach unserer Auffassung in der Pflicht, konkreten und belegbaren Hinweisen auf Verschwendung öffentlicher Mittel nachzugehen. Schließlich ist das Land auch finanztechnisch bei den Kommunalhaushalten mit im Boot." Denn die Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände werde nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz (KFAG) um einen Anteil an den wichtigsten Steuereinnahmen und an weiteren wichtigen Einnahmequellen des Landes aufgestockt.

"Man muss sich vor diesem Hintergrund schon die Frage stellen, wozu man einen Rechnungshof braucht, wenn er bei solchen Verschwendungs-Orgien wie beim Kombibad in Homburg einfach wegschaut und sich für nicht zuständig erklärt", so Müller weiter. Es zeichne sich bereits jetzt ab, dass der Homburger Haushalt zum Sanierungsfall werde und die Bürger mit tiefgreifenden Einschnitten rechnen müssten.

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