Nach Panne mit Tui-Ferienflieger Acht Stunden zu spät in Saarbrücken gelandet – Ansprüche auf Schadenersatz

Saarbrücken · Eine EU-Verordnung regelt das, was Kunden vom Reiseveranstalter fordern können.

Panne mit Flugzeug bei Tui: Anspruch auf Schadenersatz nach Verspätung
Foto: dpa/Oliver Dietze

Nach der technischen Panne eines Reisefliegers auf der griechischen Insel Kos vor der türkischen Küste vor dem Rückflug nach Saarbrücken haben die Betroffenen Anspruch auf Schadenersatz. Fluggastrechte der Europäischen Union regeln die Summen, die den Passagieren zustehen. Darauf weist Aage Dünhaupt hin. Er ist Pressesprecher bei Tui-Fly in Langenhagen/Niedersachsen, deren Maschine am Montagabend (14. Oktober) betroffen war.

Nach Informationen des Branchendienstes Finanztip stehen Kunden bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu. Im vorliegenden Fall kamen die Urlauber erst acht Stunden später wieder im Saarland an. Dünhaupt verweist darauf, dass die Heimkehrer am Flughafen auf der Ferieninsel mit Getränken versorgt worden seien. Auch auf dem Heimflug habe seine Gesellschaft kostenlos Getränke gereicht.

Das entbinde indes nicht von Zahlungen. Denn das EU-Recht regelt zudem die Verpflegung der Gestrandeten durch die Airline. Nach Finanztip-Angaben stehen den Passagieren auch zwei Telefongespräche oder E-Mails zu. Auch um die Übernachtung müsse sich der Anbieter kümmern, falls der Flug erst am nächsten Tag startet. Das war in diesem konkreten Fall so, allerdings verharrten die Rückkehrer im Terminal, bis der aus Deutschland georderte Ersatz-Ferienflieger sie nach Hause brachte. Er landete am Dienstag um 6.15 Uhr in Ensheim.

Dass es trotz der gesetzlichen Vorgaben nicht immer ganz einfach ist, an den Schadenersatz zu gelangen, berichten andere Fluggäste, die bereits in ähnlichen Situation waren. So eine SZ-Leserin, die von erheblichen Schwierigkeiten nach ihrem um sieben Stunden verspäteten Rückflug von Mallorca berichtet. Sie und weitere Urlauber hätten nach technischen Problemen sieben Stunden in Palma am Flughafen auf die Ersatzmaschine gewartet. Die Betreuung vor Ort sei schlecht gewesen. Seit ihrem Antrag auf Schadenersatz bei ihrem Reisebüro warte sie bis heute auf Wiedergutmachung. Der Rückflug war nach ihrer Auskunft bereits am 15. Juli.

Unterdessen rät Tui-Fly-Sprecher Dünhaupt, sich an sein Unternehmen oder eben an den Reiseveranstalter mit den Ansprüchen zu wenden. Formschreiben dazu gibt es im Internet – und auch Tipps, was zu tun ist, wenn der Anbieter nicht zahlen will.

Grundlage für Entschädigungen bildet die europäische Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004).

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