Die Stadtverwaltung gibt bekannt Hallennutzung in Blieskastel wieder möglich

Blieskastel · Auf Grundlage von Paragraf 7 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 21. Mai ist grundsätzlich der kontaktfreie Sport innerhalb von Sporteinrichtungen wieder möglich. Das teilt die Pressestelle der Stadt Blieskastel mit.

Nach interner Rücksprache zwischen dem zuständigen Fachbereich und dem städtischen Beigeordneten Guido Freidinger hat die Stadtverwaltung beschlossen, dass den Blieskasteler Vereinen grundsätzlich wieder die Möglichkeit geboten werden soll, die Sport- und Mehrzweckhallen zu nutzen. Hierzu wird in Kürze noch ein entsprechendes Schreiben an die Vereine ergehen. Vorrausetzung für die Nutzung ist, dass es sich lediglich um kontaktfreie Aktivitäten handelt. Dies bedeutet, dass der Mindestabstand von eineinhalb Meter zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern strikt einzuhalten ist und dass keine Zuschauer zugelassen werden.

Zudem, so heißt es in der Pressemitteilung weiter, müssen grundsätzlich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen Corona-Test vorlegen. In diesem Kontext sei zudem die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid19 (Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) vom 8. Mai zu beachten. Weiterhin Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Hygienekonzeptes (Paragraf 5) der Verordnung, in dem die örtlichen Gegebenheiten und der entsprechende Trainingsablauf entsprechend abgebildet sind. Noch bis vorerst Ende Juni des laufenden Jahres ist im Übrigen in Blieskastel die Hallennutzung gemäß Beschluss des Stadtrates kostenfrei.

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