Schiedsleute im Kreis Merzig-Wadern Wenn zwei sich streiten, treten sie in Aktion

Seit einigen Wochen ist Uwe Köster aus der Gemeinde Beckingen neuer Vorsitzender der Bezirksvereinigung der Schiedsleute im Landkreis. Wir haben mit ihm über die Aufgaben von Schiedspersonen und den Ablauf von Schiedsverfahren gesprochen.

 Der Bezirksvorstand Merzig-Wadern des Bundes Deutscher Schiedsmänner (BDS) mit dem neu gewählten Vorsitzenden Uwe Köster (Zweiter von rechts) an der Spitze. Zum Vorstand gehören (von rechts) Klaus-Walter Schneider, Helmut Kohr, Waldemar Haßler, Ludwig Hoff, Beate Tost, Manfred Braun.

Der Bezirksvorstand Merzig-Wadern des Bundes Deutscher Schiedsmänner (BDS) mit dem neu gewählten Vorsitzenden Uwe Köster (Zweiter von rechts) an der Spitze. Zum Vorstand gehören (von rechts) Klaus-Walter Schneider, Helmut Kohr, Waldemar Haßler, Ludwig Hoff, Beate Tost, Manfred Braun.

Foto: Uwe Köster

Was ist, einmal ganz generell gesprochen, die Aufgabe von Schiedspersonen?

KÖSTER Generell geht es bei dem seit zirka 190 Jahren existierenden Schiedsamtswesen um die vorgerichtliche Schlichtung von Konflikten zwischen zwei Parteien, und zwar im kleinen, nicht öffentlichen Rahmen. Die Parteien sind grundsätzlich volljährige natürliche Personen; denkbar sind aber auch Schlichtungsverhandlungen mit juristischen Personen, etwa einer GmbH, einer Kommanditgesellschaft, einer GmbH & Co. KG oder weiteren Gesellschaftsformen. Der konkrete Einzelfall ist jeweils mit der Schiedsperson zu bereden, ob ihre Zuständigkeit gegeben ist.

Gibt es bestimmte juristische Abläufe oder Verfahren, bei denen die vorherige Einschaltung einer Schiedsperson zwingend vorgeschrieben ist (etwa, um eine außergerichtliche Einigung zu versuchen)?

KÖSTER Es gibt zwei wesentliche Bereiche, für die das Schiedsamt zuständig ist: erstens die bürgerlich-rechtlichen und zweitens die strafrechtlichen Verfahren. In der Strafprozessordnung (StPO) ist festgelegt, für welche Straftatbestände vor dem Gang zum Gericht ein Schlichtungsversuch zu unternehmen ist. Erfolgt dies nicht, dann kann der Fall vom Gericht abgelehnt und an die zuständige Schiedsstelle verwiesen werden. Zu den Straftatbeständen gehören Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses und Rauschtaten bezüglich der vorgenannten Delikte. Für bestimmte Zivilstreitigkeiten ist in einem Bundesgesetz die obligatorische Vorschaltung geregelt, nämlich bei den im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück, bei Streitigkeiten wegen Überwuchs, Hinüberfalls, eines Grenzbaumes, Einhalten eines landesrechtlich geregelten Grenzabstandes von Pflanzen (im Saarland Nachbarrechtsgesetz) sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre. Freiwillig kann bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten (in unbegrenzter Höhe) das Schiedsamt angerufen werden.

Wie laufen Schlichtungsverfahren üblicherweise ab?

KÖSTER Initiiert wird das Verfahren von der Person (Antragsteller), die mit einer anderen Person (Antragsgegner) ein Problem hat. Das Problem wird vom Antragsteller kurz und prägnant formuliert (Wer hat wem, wann, wo, was getan?) und gleichzeitig wird bei der Schiedsperson zu Protokoll gegeben, wie die Lösung für die Zukunft aussehen kann oder soll. Nach Eingang des Kostenvorschusses bei der Schiedsperson wird sie Ladungen an die beiden Parteien übergeben. An dem festgelegten Termin erfolgt dann in einer nichtöffentlichen Sitzung ein Gespräch, das in erster Linie zwischen den beiden Parteien und unter Moderation der Schiedsperson stattfindet. Hierzu werden die Schiedspersonen in mediativen Techniken geschult. Beide Parteien tauschen in der Sitzung ihre Sichtweise aus und machen Vorschläge, wie der gegenwärtige Konflikt auch für die Zukunft aus der Welt geschafft werden kann. Die Schiedsperson ist neutral und wird im Einzelfall bei festgefahrenen Gesprächen Lösungsalternativen beisteuern, aber niemals richten. Kommt eine gütliche Einigung zustande, dann wird das Ergebnis von der Schiedsperson protokolliert und von den Parteien unterschrieben. Sollte wider Erwarten in der Folgezeit eine Vereinbarung aus dem Schlichtungsvertrag nicht eingehalten werden, so kann vom Anspruchsberechtigten die Vollstreckung (mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers) beim Amtsgericht beantragt werden, zum Beispiel die Zahlung eines Geldbetrages oder das Zurückschneiden von Hecken. Der erworbene Vollstreckungstitel unterliegt einer langen Verjährungsfrist von 30 Jahren, das heißt, so lange kann gerichtliche Hilfe bei der Erfüllung des Schlichtungsvertrages beansprucht werden.

Und wenn der Schlichtungsversuch scheitert?

KÖSTER Kommt es in der Schlichtungsverhandlung ausnahmsweise nicht zu einer gütlichen Einigung, dann wird von der Schiedsperson eine Bescheinigung über den gescheiterten Sühneversuch ausgestellt, welche quasi als „Eintrittskarte“ beim Amtsgericht für die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche, beispielsweise in einem Strafverfahren, dient. Der Nachteil: bei einem Richterspruch „im Namen des Volkes“ wird eine der Parteien als Gewinner, die andere Partei als Verlierer den Gerichtssaal verlassen. Für eine zukünftige gutnachbarschaftliche Beziehung ist ein solcher Ausgang des Streits mit Sicherheit keine gute Basis. Zudem bekommt die Öffentlichkeit im Gerichtssaal Inhalt und Ausgang des Verfahrens mit.

Welche Eignung müssen Schiedspersonen haben? Gibt es Vorgaben hinsichtlich ihres juristischen Status, ihrer Bildungs- oder Berufsqualifikation oder sonstiger Eigenschaften?

KÖSTER Wesentliche Grundlage für die ehrenamtliche Arbeit der Schiedspersonen ist die Saarländische Schiedsordnung (SSchO). Hier sind unter anderem die Voraussetzungen (beziehungsweise auch die Nichteignung) für die interessierten Personen genannt. Als eines der Organe der Rechtspflege sind als Schiedsperson beispielsweise nicht geeignet, wenn sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder Gebrechen haben, die eine Amtsausübung nicht ermöglichen. Bestimmte Schul- oder Berufsabschlüsse sind kein Kriterium, schon gar nicht wird ein Jurastudium vorausgesetzt. Hintergrund ist, dass sich Schlichtungsverhandlungen weniger auf der Paragraphen­ebene abspielen, sondern den gegenseitigen zwischenmenschlichen Respekt und den Einigungswillen von den beteiligten Parteien fordern. In einem Fachbuch steht, dass für das Amt berufen ist, wer über eine entsprechende soziale Kompetenz, Fähigkeit zum Zuhören, Moderationsgeschick und bestimmtes, gleichzeitig aber zurückhaltendes Auftreten verfügt. Sehr von Vorteil ist natürlich auch, wer sich etwas in der Informations- und Kommunikationstechnik bewegen kann. Internet, E-Mail und Computer sind aus einer effizienten Schiedsamtsarbeit nicht mehr wegzudenken. Normierte Vordrucke zur rechtssicheren Bearbeitung am Bildschirm unterstützen die Schiedsperson im gesamten Verfahrensablauf.

Wenn jemand sich als Schiedsperson engagieren möchte, wie wird er auf diese Aufgabe vorbereitet? Wie lange dauert die notwendige Qualifikation?

KÖSTER Wer sich engagieren möchte, sollte zuerst einmal in Kontakt treten mit den örtlichen Kommunen und nachfragen, ob eine Ausschreibung beziehungsweise Vakanz einer Stelle vorliegt. Ansonsten einfach die Bezirksvereinigung kontaktieren. Die Vorbereitung übernimmt der Bund deutscher Schiedsmänner und -frauen (BDS). Er bietet eine Reihe von jeweils zweitägigen Fachlehrgängen an, welche die Schiedspersonen besuchen sollten. Die vielfältigen möglichen Fallgestaltungen lassen sich jedoch nicht in dicken Büchern oder in Seminarräumen abbilden. Neben den Lehrgängen gibt es vom BDS speziell auf das Schiedsamt abgestimmte Literatur. Die Kosten für Lehrgänge und Literatur werden von den jeweiligen Kommunen übernommen. Die beste und schnellste Unterstützung für eine neue Schiedsperson gibt es aber von den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Bezirksvereinigung und deren Vorstandsmitgliedern, die sich gerne und zu jeder Zeit der konkreten Fragestellung annehmen, in schwierigen Fällen steht auch der direkte Dienstvorgesetzte der Schiedspersonen zur Verfügung, nämlich der Direktor des Amtsgerichtes, der auch schon bei der Vereidigung einführende Erläuterungen tätigt und alle Schiedspersonen in regelmäßigen Dienstbesprechungen unterweist. Auch dieses Ehrenamt ist eine Frage der Routine, aber wie dargestellt, niemand wird allein gelassen – nur im Schlichtungstermin sitzt die Schiedsperson mit den beiden Parteien allein am Tisch. In Einzelfällen bringen die Parteien auch ihre Rechtsbeistände mit, die positive Beiträge leisten können.

Welche Fähigkeiten sind für Schiedspersonen von zentraler Bedeutung?

KÖSTER Besonders wichtig für die Schiedsperson ist neben gewissen formalen Kenntnissen die Kenntnis über die mediativen Techniken einer Gesprächsführung in Konfliktsituationen, wie sie in der Schiedsamtstätigkeit vorkommen können, und zwar in allen Phasen. Die Kenntnis des Konfliktes in seinem Ursprung und der Umgang damit in der Verhandlung gehören zu der Vorbereitung beziehungsweise Leitung eines Schlichtungsgespräches. Auch im Falle keiner gütlichen Einigung sollte der Weg für weitere Einigungsversuche offen gehalten werden.

Wie viele Menschen sind im Landkreis Merzig-Wadern als Schiedsperson aktiv?

KÖSTER 52 Schiedspersonen und Vertreter gibt es im Landkreis, konkret acht Frauen und 44 Männer, die 44 Bezirke in Merzig-Wadern vertreten, wobei der Bezirk Losheim/Niederlosheim/Britten/Wahlen derzeit nicht besetzt ist.

Wie viele „Fälle“ bearbeiten die Schiedspersonen im Land pro Jahr ungefähr? Wie hoch ist die Erfolgsquote, also in wie viel Prozent der Verfahren wird im Schiedsprozess eine Einigung erzielt?

KÖSTER Im Jahre 2018 wurden im Saarland 474 zivilrechtliche und 67 strafrechtliche Anträge gestellt, davon wurden 375 Schlichtungsverhandlungen durchgeführt mit 216 Vergleichen. Die Erfolgsquote liegt also nachweislich bei über 50 Prozent, manche Schiedspersonen berichten von Quoten von nahezu 100 Prozent. Zusätzlich zu den richtigen Fällen gibt es noch die so genannten Tür-und-Angel-Fälle, dabei geht es um 717 Fälle im Saarland, darunter 95 Fälle im Bezirk Merzig-Wadern. Hier werden die Schiedspersonen mit Anfragen oder Bitten bezüglich einer Konfliktsituation angesprochen und lösen diese im Ansatz. Manchmal hilft es schon, mit dem Bürger über den Sachverhalt zu reden, um selber zu erkennen, dass keine Überbauung oder kein Überhang vorliegt oder dass die Beleidung des Nachbarn ihren Ursprung in einer Beleidigung von der eigenen Seite hatte. Dann zieht man sich ins Schneckenhaus zurück, wobei es vielleicht besser wäre, sich mal einen Tisch zu setzen und über die vergrabenen Probleme zu reden.

Gibt es „klassische“ Aufgabengebiete für Schiedspersonen, oder können sie grundsätzlich bei jedem Fall eines Konfliktes zwischen zwei Parteien zu Rate gezogen werden?

KÖSTER Klassisch sind Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Hecken, Bäumen, Laub, Zäunen, oftmals in Verbindung mit Beleidigungsdelikten. Die weiteren eingangs genannten Delikte kommen in unterschiedlicher Ausprägung und Häufigkeit vor. Im Grunde genommen kann das Schiedsamt für viele Konflikte eingeschaltet und eine bindende Vereinbarung getroffen werden. Vereinbart werden kann beispielsweise auch, dass etwas geschenkt werden soll, ein Wegerecht eingeräumt werden oder ein Grundstück gekauft oder verkauft werden soll. Auch erbrechtliche Vereinbarungen können behandelt werden. All diese Dinge unterliegen aber besonderen Formvorschriften, einer Beurkundungspflicht bei einem Notar und sind gegebenenfalls im Grundbuch beim Amtsgericht einzutragen. Entsprechende Regelungen im Schlichtungsvertrag sind letztlich nicht bindend, können keine dingliche Wirkung entfalten und nicht vollstreckt werden. Sie sind lediglich Absichtserklärungen ohne weitere rechtliche Folgen. Werden jedoch die vereinbarten Absichten nicht beurkundet, so kann eine solche nicht erfüllte Bedingung dazu führen, dass eine andere Vereinbarung/Verpflichtung aus dem Schlichtungsvertrag hinfällig wird. Ausklinken tut sich die Schiedsperson, wenn der Fall zu kompliziert wird. Dies ist in der SSchO ebenfalls geregelt, gehört aber zu den Ausnahmen. Schwere Körperverletzung oder Sachverhalte, die laut Staatsanwalt im „öffentlichen Interesse“ sind, kommen ebenfalls nicht zum Schiedsamt. Die gewählten und vereidigten Schiedspersonen dürfen unter anderem bei bestimmten verwandtschaftlichen Beziehungen gemäß der Schiedsordnung nicht aktiv werden und müssen den Fall an die Vertretung abgeben.

Wo erfahre ich, wer die für meinen Wohnort beziehungsweise mein Anliegen zuständige Schiedsperson ist?

KÖSTER Einmal über die Internetseite der BDS-Bezirksvereinigung unter www.bds-merzig-wadern.de, Unterpunkt „Ihre Schiedsstelle“, oder beim Ordnungsamt der Kommune beziehungsweise auch beim Amtsgericht. Wichtig hierbei ist zu beachten, dass die Schiedsperson des Bezirks zuständig ist, in dem der Antragsgegner wohnt.

Ist dies ein reines Ehrenamt, oder gibt es eine Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen?

KÖSTER Die Auslagen der Schiedsperson zur Vorbereitung und Durchführung einer Schlichtungsverhandlung (Porto, Papier, Kilometer, Telefonate) sind von den Parteien zu tragen. Die ebenfalls von ihnen zu tragende geringe Gebühr für das Verfahren kommt in gewissem Umfang der Schiedsperson zugute.

Aus Ihrer eigenen Praxis gesprochen: Welche kuriosen oder besonderen Fälle sind Ihnen bei Ihrer Tätigkeit als Schiedsperson schon begegnet?

KÖSTER So wie das manchmal leider im normalen Leben auch ist, gibt es Fälle von Beleidigungen mit Begriffen aus der Tierwelt oder es werden dem Mitmenschen vermeintliche körperliche oder geistige Unzulänglichkeiten an den Kopf geworfen. Männliche oder weibliche Streithähne können sehr kreativ sein, wenn es um den Austausch von Schimpfwörtern geht. Oder es geht um überhängende Hecken und Bäume, Laubfall, Äpfel, die vom Nachbarbaum herüberfallen, und vieles mehr. Manchmal geht es hierbei nur um wenige Zentimeter, es können aber auch wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen, die den Nutzwert des eigenen Grundstückes mindern. Katzen, Hühner, Hunde, die umherlaufen und Lärm verursachen, oder laute Musik zu den gesetzlichen Ruhezeiten. Aus der Ferne betrachtet erscheinen manche Vorkommnisse als Lappalien. Wenn sie jedoch den Tagesablauf oder die Nachtruhe des Mitbürgers negativ beeinträchtigen, sollte zügig mit Unterstützung des Schiedsamtes der „gordische Knoten“ zerschlagen werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort