Schlappe für Landesvorstand Parteigericht urteilt: AfD Saar muss ihre Satzung ändern

Saarbrücken · Das Bundesschiedsgericht der AfD hat den Landesverband Saar um Landeschef Josef Dörr aufgefordert, eine innerparteilich umstrittene Passage in der Satzung zu ändern. Es geht um die Frage, wer über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet – im Saarland ist dies allein Aufgabe des Landesvorstandes.

Das Bundesschiedsgericht stufte diese Praxis am 24. Mai als rechtswidrig ein, wie der saarländische AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth mitteilte. Der Jurist ist Mitglied jenes Schiedsgerichts-Senats, der das Urteil gesprochen hat. Dörrs Gegner, zu denen Wirth zählt, sehen in der bisherigen Aufnahme-Praxis ein Instrument zur Sicherung der eigenen Macht im Landesverband. Das Urteil sei „ein erster Schritt, den saarländischen Landesverband vom Politbüro wieder auf demokratische Schienen zu setzen“, erklärte Wirth.

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