Saar-Ministerpräsident Hans zur verbindlichen Notbremse „Man braucht Entscheidungsspielräume“

Saarbrücken · Die Bundesregierung hat am Freitag angekündigt, bald einheitliche Regeln im Kampf gegen Corona per Gesetz durchsetzen zu wollen. Was bedeutet das für das Saarland-Modell?

Bund plant Gesetzentwurf für eine verbindliche Notbremse
Foto: dpa/Oliver Dietze

Der Bund strebt eine stärkere Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen an. Künftig soll es bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen für den Fall geben, dass der Inzidenzwert in einem Landkreis über den Wert von 100 steigt. Zuvor war die eigentlich für Montag geplante Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder abgesagt worden. Stattdessen soll im Eilverfahren das Infektionsschutzgesetz nachgeschärft werden.

In einem Telefonat haben sich heute Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und sein Amtskollege aus Sachsen, Ministerpräsident Michael Kretschmer über die beabsichtigte Änderung des Gesetzes und das weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie ausgetauscht. „Wir sind im Saarland und auch im Freistaat Sachsen immer konsequent vorangegangen, wenn es notwendig war. Wir sehen aber auch schon alleine an unseren beiden Ländern, wie unterschiedlich die Situation ist. Und man braucht immer die Möglichkeit, auch darauf reagieren zu können. Das muss der Gesetzentwurf liefern. Und darauf warten wir. Man braucht Entscheidungsspielräume, um auch auf die jeweilige besondere Situation in den Ländern reagieren zu können. Wir wollen uns den Entwurf dann genau anschauen“, sagten die Regierungschefs am Freitag.

Die verbindliche Notbremse könnte sich auf Lockerungen im Saarland auswirken – auf das erst in dieser Woche gestartete Saarland-Modell. Das basiert auf einem Ampel-System. Richtwert für die Lockerungen sind nicht die Inzidenzen in den Landkreisen, sondern die des Saarlandes insgesamt. Seit dieser Woche sind die  Außengastronomie, Theater, Kinos und Fitnessstudios wieder geöffnet. Voraussetzung: Die Gäste müssen einen tagesaktuellen, negativen Coronatest vorlegen. Sollte eine bundesweit verbindliche Notbremse in Kraft treten, die die Inzidenzen in den Landkreisen als Maßstab nimmt, sieht es so aus, dass die Betriebe im Saarland wieder schließen müssen. Am Freitag lagen vier der sechs Landkreise im Saarland über eine Inzidenz von 100: der Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise Neunkirchen, Saarlouis und der Saarpfalz-Kreis. Unterhalb einer Inzidenz von 100 sollten die bestehenden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz fortgelten und die Länder damit ihre Zuständigkeit behalten. Saarlandweit liegt der Inzidenzwert aktuell bei 103,7.

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