Einrichtungsbezogene Impfpflicht Reaktion auf Eilantrag: Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte im Saarpfalz-Kreis aufgehoben

Homburg · Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises hebt das Tätigkeitsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen auf. Der Kreis reagiert damit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes.

Saarland: Landkreis hebt Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte auf
Foto: dpa/Marijan Murat

Am Montag (12. Dezember) hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes dem Eilantrag gegen das ausgesprochene Betretungs- und Tätigkeitsverbot eines Pflegers aus dem Saarpfalz-Kreis stattgegeben. Nun zieht das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises entsprechende Konsequenzen und hebt ausgesprochene Betretungsverbote auf Basis der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die seit 16. März 2022 bundesweit gilt, auf.

„Das Verwaltungsgericht des Saarlandes sah aufgrund des nun verbesserten Lagebildes der Corona-Pandemie die Verhältnismäßigkeit des Betretungsverbotes im Falle des klagenden Pflegers nicht mehr gegeben. Auch mit dem Fachkräftemangel sowie dem bevorstehenden Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 31. Dezember dieses Jahres argumentierte das Gericht“, sagt Landrat Theophil Gallo (SPD). Nachdem sich der Saarpfalz-Kreis bislang an den gesetzlichen Vorgaben gehalten habe, orientiere man sich nun an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

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