Neue Runde im Rechtsstreit Bundesgerichtshof hat Zweifel: Sind die Sonntags-Öffnungen des Zweibrücker Outlet-Centers rechtmäßig?

Update | Karlsruhe/Zweibrücken · Das Outlet-Center in Zweibrücken könnte sein Privileg verlieren, rund zwölf Sonntage jährlich mehr öffnen zu dürfen als andere Geschäfte. Das zeichnet sich nach einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof ab. Eine Niederlage vor Gericht hätte große wirtschaftliche Folgen für das Outlet-Center.

 Das Zweibrücken Fashion Outlet darf jährlich an bis zu etwa 16 Sonntagen öffnen – anderen Geschäften in Rheinland-Pfalz sind nur vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt.

Das Zweibrücken Fashion Outlet darf jährlich an bis zu etwa 16 Sonntagen öffnen – anderen Geschäften in Rheinland-Pfalz sind nur vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt.

Foto: Lutz Fröhlich

Outlet-Center in Zweibrücken: Rechtsstreit geht in weitere Runde

Normale Geschäfte dürfen in Rheinland-Pfalz nur an vier Sonntagen jährlich öffnen

So argumentiert der Anwalt des Klägers

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