Banden-Prozess am Landgericht Zweibrücken Milde Strafen für geständige Drogenhändler in Sicht
Zweibrücken · Ohne den um Aufklärung bemühten Angeklagten wären „viele Sachen wohl nicht ans Licht gekommen“, so ein Kripo-Beamter.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, sagt man. Diesmal scheint sie aber noch dazu nicht unbegründet zu sein. Denn die beiden jungen Männer, ein 38-jähriger Saarpfälzer und ein 24-jähriger Zweibrücker, die sich seit Anfang April im Landgericht Zweibrücken wegen diverser Drogendelikte verantworten müssen (wir berichteten), waren von Anfang an geständig. Und nicht nur das. Sie gaben den Ermittlern – über ihren eigenen Tatbeitrag hinaus – freiwillig auch viele Hinweise auf die Struktur und das Gebaren der Drogenbande, in der sie selbst mitgearbeitet hatten. Laut Paragraph 31 des Betäubungsmittelgesetzes gute Voraussetzungen, ihre zu erwartende Strafe zu mildern oder von ihr ganz abzusehen, falls sie keine Freiheitsstrafe über drei Jahre zu erwarten hätten.
Gute Voraussetzungen also. Nur gewürdigt hatte sie während des Verfahrens noch kein einziger der als Zeugen gehörten Ermittler. Bis vergangene Woche, als der Prozess vor der Ersten Großen Strafkammer fortgesetzt wurde. Da gab ein mit den Delikten der Drogenbande befasster Beamter der Kriminaldirektion Kaiserslautern auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas zu Protokoll, dass sich der angeklagte Saarpfälzer stets „um Aufklärung bemüht“ habe und „ohne ihn viele Sachen wohl nicht ans Licht gekommen“ wären. Eine Äußerung, die den Verteidiger des angeklagten Saarpfälzers, den Zweibrücker Rechtsanwalt Max Kampschulte, für seinen Mandanten wohl sehr berechtigt Hoffnung schöpfen ließ: „Das war für mich heute die wichtigste Aussage.“
Der Saarpfälzer hatte sich gleich nach seiner Festnahme im November 2020 der Staatsanwaltschaft als Kronzeuge zur Verfügung gestellt und mehrfach in den vier seit April 2021 am Landgericht parallel laufenden und nach zwei Jahren Dauer in diesem Januar abgeschlossenen Verfahren gegen ursprünglich elf Mitglieder einer Drogenbande Rede und Antwort gestanden (wir berichteten). Wofür er bereits einen hohen Preis gezahlt hat: Der Saarpfälzer befindet sich immer noch in einem Zeugenschutzprogramm, wird rund um die Uhr von einer Spezialeinheit des Landeskriminalamtes abgeschirmt. Vier bis fünf dieser, mit schwarzen Sturmhauben unkenntlich gemachten Beamten sind auch bei den aktuellen Verhandlungsterminen im Landgericht seine ständigen Begleiter.
Auch der mitangeklagte Zweibrücker hatte kein Hehl aus seiner Täterschaft gemacht, bereitwillig (fast) alles zugegeben und zusätzliche Hinweise gegeben – wenngleich auch nicht als Kron-, sondern als Belastungszeuge. Er hatte das Rauschgift, vor allem die synthetische Droge Amphetamin und Marihuana, in seiner Wohnung gebunkert, und „das Zeug manchmal durch die Gegend gefahren“, berichtete ein weiterer Beamter der Kriminaldirektion Kaiserslautern nun vor Gericht über den „Lieferservice“ des Mannes.
Staatsanwalt Patrick Langendörfer hatte dem 38-jährigen Saarpfälzer zum Prozessauftakt „37 Fälle eines gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ im Zeitraum 2018 bis 2020 vorgeworfen – ein Verbrechen, begangen „in Zweibrücken und andernorts“. In acht dieser Fälle soll er gemeinsam mit dem 24-Jährigen und einem weiteren, gesondert verfolgten Angeklagten „bandenmäßig“ gehandelt haben. Dem jüngeren Angeklagten legte der Staatsanwalt „15 Fälle eines gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zur Last. Laut Anklageschrift sollen der Saarpfälzer 251 300 Euro und der Zweibrücker 103 000 Euro mit den Drogengeschäften verdient haben.
Man darf also gespannt sein, wie milde das Urteil ausfällt. Es könnte bereits in dieser Woche fallen, wenn die Verhandlung am 19. Mai fortgesetzt wird. Jedoch hat sich die Strafkammer einen Reservetermin für den 23. Mai vorbehalten.