Modehändler Jost über Klage gegen Sonntagsöffnungen des Zweibrücker Outlets „So oder so wird es wohl bis zum BGH gehen“

Zweibrücken · Modehändler Steffen Jost erklärt, warum er im Rechtsstreit um die zwölf zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage für das Zweibrücken Fashion Outlet die Entscheidung sucht. Die Freie-Wähler-Landtagsfraktion begründet, warum sie womöglich eine Normenkontrollklage gegen das Land erheben wird.

 Steffen Jost betreibt fünf Modehäuer mit insgesamt 300 Mitarbeitern. Er sieht den Wettbewerb durch die Sonderöffnungszeiten für das Outlet-Center in Zweibrücken in erheblichem Maße verzerrt.

Steffen Jost betreibt fünf Modehäuer mit insgesamt 300 Mitarbeitern. Er sieht den Wettbewerb durch die Sonderöffnungszeiten für das Outlet-Center in Zweibrücken in erheblichem Maße verzerrt.

Foto: Steffen Jost

Am nächsten Donnerstag wird das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken im Rechtsstreit um die Sonderöffnungszeiten für das Fashion Outlet das Urteil sprechen. Der gegen die Sonderöffnungen klagende Modehändler Steffen Jost ist sich gewiss: „Egal, wie das Urteil ausgehen wird – so oder so wird es wohl bis zum BGH gehen.“ Das machte Jost am Freitag auf Anfrage deutlich.

Jost erläutert im Gespräch mit dem Merkur seine Beweggründe für den Rechtsstreit. Warum er nicht dem Rat des OLG folgte, das Verfahren „ruhend“ zu stellen. Warum er Hoffnung hat, dass das OLG seiner Argumentation doch noch folgen wird. Beziehungsweise: dass spätestens der BGH (Bundesgerichtshof) Jost folgen wird.

Denn für Jost sind die Sonderöffnungszeiten „eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung“. Üblicherweise dürften Einzelhändler in Rheinland-Pfalz nur an vier Sonntagen im Jahr öffnen. Dem Outlet ist es aber zusätzlich an zwölf weiteren Sonntagen gestattet. 16 Sonntage für das Outlet, vier für die anderen Händler – die Ungleichbehandlung springe doch ins Auge. Jost betreibt fünf Modehäuser: vier in Rheinland-Pfalz (Landau, Grünstadt, Frankenthal und Worms), eines in Baden-Württemberg (Bruchsal). Insgesamt 300 Mitarbeiter beschäftigt er in den fünf Häusern. „Wenn ich an zwölf weiteren Sonntagen öffnen dürfte, würde mir das um die zehn Prozent zusätzlichen Umsatz bringen“, erklärt er. In dieser Größenordnung taxiert er auch den Vorteil für das Outlet ein. Die Strahlkraft des Outlet sei so groß, dass auch seine fünf Modehäuser betroffen sein. „Auch von Landau oder Grünstadt aus fahren die Menschen nach Zweibrücken“, sagt er. Es sei ein harter Wettbewerb. Der nicht fair geführt werden könne wegen des unsauberen Vorteils für das Outlet.

Dieser Vorteil sei so groß, dass er keinesfalls das Verfahren „ruhend“ stellen wollte. Der Vorschlag des OLG hatte folgenden Hintergrund: Das OLG signalisierte, dass Jost mit seiner Klage wohl keinen Erfolg haben werde (Jost klagt exemplarisch gegen das Modeunternehmen Betty Barclay, das im Fashion Outlet einen Laden betreibt). Denn Betty Barclay dürfe, wie alle anderen Händler im Outlet auch, darauf vertrauen, dass die Rechtsverordnung, auf die sich die Sonderöffnungszeiten stützen, gültig ist. Im Rahmen der Rechtssicherheit müsse das ein Händler voraussetzen dürfen – und dürfe dann nicht im Nachhinein dafür bestraft werden, sollte die Rechtsverordnung tatsächlich ungültig sein (wir berichteten). Allerdings könne Jost abwarten, ob sich nicht doch eine Fraktion im Landtag finde, die gegen diese Rechtsverordnung klage (denn dies steht den Fraktionen zu, nicht aber Konkurrenz-Händlern).

Soviel zum Hintergrund des Vorschlages des OLG, das Verfahren „ruhend“ zu stellen – von dem Jost nichts wissen will. „Ruhen!“, ruft der Unternehmer, als ihn der Merkur darauf anspricht. „Ruhen tut dieses Thema der Sonderöffnungen schon seit Jahren. Vom Ruhen ändert sich nichts.“ Er macht klar: „Wir wollen die Entscheidung.“ Auch, wenn ihm das OLG schon signalisiert habe, dass er wohl unterliegen werde. Er wiederholt: Der Prozess wird wohl bis zum BGH gehen. „Entweder, weil ich gegen das Urteil des OLG Einspruch einlegen werde – oder eben Betty Barclay.“ Betty Barclay werde wegen der fundamentalen Bedeutung des Falles für das Outlet von dem Einkaufstempel rechtlich unterstützt, sagt Jost. Damit habe er auch keine Probleme, das liege in der Natur der Sache.

Der Modehändler sagt, er habe durchaus damit gerechnet, „einen Shitstorm“ zu ernten, wenn er gegen die Sonderöffnungszeiten des Outlets klagt. Aber mitnichten sei dies der Fall: „Ich habe einiges an Schulterklopfen erfahren, die Kunden sagen mir, dass sie meine Beweggründe verstehen können.“

 Stephan  Wefelscheid.

Stephan Wefelscheid.

Foto: Freie Wähler Landtagsfraktion

Erfreut ist Jost darüber, dass mittlerweile tatsächlich eine Fraktion im Landtag prüft, gegen die Rechtsverordnung des Landes eine Normenkontrollklage anzustrengen. Die Freien Wähler prüfen diesen Schritt ernsthaft, wie deren Parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Wefelscheid am Freitag auf Merkur-Anfrage erste solche Überlegungen (wir berichteten) von kurz nach der OLG-Verhandlung konkretisierte. Wefelscheid, der auch wirtschafts- und rechtspolitischer Sprecher der FW-Fraktion ist, sagt, Artikel 130 der Landesverfassung erlaube den Fraktionen diesen Schritt. „Die Rechtsverordnung vom 13. März 2007, die die Sonderöffnungen erlaubt, ist unseres Erachtens nach mittlerweile veraltet.“ Diese Verordnung habe dem Outlet die Sonderöffnungen mit Blick auf den damaligen Urlaubsflugverkehr am Flughafen Zweibrücken erlaubt. Ein solcher Betrieb finde schon lange nicht mehr statt. „Man kann dort noch Rundflüge über die Region buchen, aber Ferienflieger heben schon lange nicht mehr ab.“ Welfelscheid sagt: „Ich finde es nicht in Ordnung, dass es privilegierte Unternehmer gibt, die Vorteile gegenüber anderen haben wegen einer veralteten Rechtsverordnung.“ Das Land hat zwar signalisiert, eine Prüfung durchführen zu wollen, aber erst, wenn die Frage der Outlet-Erweiterung geprüft ist (wir berichteten). „Wir bleiben da dran“, sagt der Freie Wähler. Es gelte jetzt erst einmal, das Urteil des OLG abzuwarten, dann zu schauen, wie das Land reagiert. „Wir werden dem Land eine angemessene Zeit einräumen. Vielleicht bis Herbst. Wenn das Land dann nicht handelt, handeln wir.“

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