Entschuldung: Land stellt Bedingungen Erhöhung der Grundsteuer rückt näher
Zweibrücken · Kämmerer erklärt: Stadt darf auf umfangreiche Entschuldung hoffen — muss dafür aber an Einnahmeschraube drehen.
Zuckerbrot und Peitsche – mit diesen beiden Mitteln will die Landesregierung die hochverschuldeten Kommunen künftig fördern und fordern. Die hoch defizitäre Rosenstadt darf darauf hoffen, einen großen Teil ihrer Altschulden abgenommen zu bekommen. Soviel zum Zuckerbrot. Aber dafür wird das Land noch stärker als bisher fordern, dass die Verwaltung an der Einnahmenschraube dreht. Heißt unter anderem: Eine Erhöhung der Grundsteuer B rückt näher.
Darüber informierte am Mittwochabend Zweibrückens Kämmerer Julian Dormann den Stadtrat im Ratssaal. Hintergrund für Dormanns Erläuterungen war der Ausblick auf den anstehenden Doppelhaushalt 2023/2024.
Der Stadt bleibt im Grunde keine andere Wahl, als sowohl zu Zuckerbrot wie auch zur Peitsche ja zu sagen. Die Lage ist denkbar schwierig: Zweibrücken sitzt auf einem Schuldenberg von rund 260 Millionen Euro, die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 7600 Euro. Zweibrücken war 2020 die am siebstärksten verschuldete Stadt deutschlandweit. Da komme der Plan des Landes, den Kommunen einen erheblichen Teil der Schulden zu erlassen, wie gerufen, sagte Bürgermeister Christan Gauf (CDU), Finanzdezernent der Stadt. Er wies erneut daraufhin, dass die prekäre Lage Zweibrückens in erster Linie nicht selbst verschuldet sei – über 90 Prozent seien Pflichtausgaben, hier gebe es keinen Spielraum. Die freiwilligen Leistungen, etwa das Kulturprogramm oder das Stadtfest, das womöglich abgesagt werden müsste, machten nur einen geringen Teil des Budgets aus.
Dormann sagte, das Land habe signalisiert, Zweibrücken sogar überproportional unter die Arme greifen zu wollen, es gebe die Hoffnung, dass das Land 175 Millionen Euro Schulden übernehme. Aber: Dafür werde Mainz künftig stärker darauf achten, dass das Land auch an der Einnahmenseite arbeitet. „Das Land will unterdurchschnittliche Hebesätze der Kommunen nicht finanzieren“, machte er deutlich.
In Zweibrücken sei der Hebesatz bei der Grundsteuer B, also für bebaute Grundstücke mit aktuell 480 unterdurchschnittlich, im Land liege er im Schnitt bei 540.
Wie berichtet, konnte die Rosenstadt in den zurückliegenden Jahren Forderungen von Land beziehungsweise Aufsichtsdirektion ADD nach einer Erhöhung mit Hinweis auf die wirtschaftlichen Verwerfungen für alle Bürger durch die Pandemie hintanstellen. Doch für den Doppelhaushalt 2023/2024 wird es womöglich ernst.
Der Kämmerer deutete an, dass das Land unzufrieden damit sei, dass die ADD in der Vergangenheit den verschuldeten Kommunen zu kulant den Haushalt abgesegnet und nicht auf Verbesserung der Einnahmen gedrängt habe.
Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD), um die Nöte der Zweibrücker Häuslebauer wissend, sagte, in Zeiten explodierender Gaspreise sei es hart, den Hebesatz zu erhöhen; das Drängen des Landes sei nachvollziehbar, aber jetzt sei nicht der richtige Zeitpunkt, die Grundsteuer zu erhöhen – die Räte klopften zustimmend auf den Tisch.
Doch ob sich Land und ADD, die den Haushalt Zweibrückens genehmigen muss, dem anschließen werden? Wosnitza sagte, er wolle in Mainz darauf drängen, dass der Hebesatz erst später erhöht werden müsse, nicht jetzt, wo die Energiepreise durch die Decke schössen.
Dagmar Pohlmann (Grüne) wollte vom Kämmerer wissen, was eine Erhöhung des Hebesatzes von 480 auf 540 der Stadt bringen würde. Dormann sagte, die Mehreinnahmen betrügen 800 000 Euro; bei rund 10 000 Liegenschaften in Zweibrücken wären es – im Schnitt – 80 Euro mehr pro Grundstück. Wobei die Grundstücke in ihrer jeweiligen Größen sehr unterschiedlich ausfielen.