Amtsgericht Zweibrücken: Mauschbach verklagt Südwestpfalz Rechtsstreit um Futterland für Wasserbüffel

Mauschbach · Aus der Flughafen-Insolvenzmasse wollte Mauschbach ein Grundstück kaufen. Doch weil die für die Genehmigung zuständige Kreisverwaltung Südwespfalz diese versagt, klagt die Ortsgemeinde nun. Der Prozessauftakt zeigt deutlich, wie die Erfolgsaussicht ist.

 Aus dem Osten kamen die Wasserbüffel 2010 in die Westpfalz. Die Ankunft der Büffeltiere bei Mauschbach löste einen Menschenauflauf aus.

Aus dem Osten kamen die Wasserbüffel 2010 in die Westpfalz. Die Ankunft der Büffeltiere bei Mauschbach löste einen Menschenauflauf aus.

Foto: Norbert Schwarz

Die Ortsgemeinde Mauschbach kreuzt mit der Landkreisverwaltung Südwestpfalz juristisch die Klingen – und wird sich, wie die Erörterung am Donnerstag im Amtsgericht Zweibrücken deutlich machte, wohl durchsetzen mit ihrer Rechtsauffassung.

Auf diese wird es aber letzten Endes nicht einmal ankommen. Denn die Kreisverwaltung hat zwingende Formvorschriften des Grundstücksverkehrsgesetzes missachtet: Das grundsätzliche Versagen des Rechtsgeschäftes ging der Ortsgemeinde nachweislich verspätet zu. Das Urteil will Richter Sebastian Brüßel am 9. September verkünden.

Grünland wollte die Ortsgemeinde Mauschbach kaufen, weil sie zusätzliches Futter für die Wasserbüffel benötigt, die in der Talaue zwischen Hornbach und Mauschbach grasen und welche von der Weidegemeinschaft der Stadt Hornbach und Ortsgemeinde Mauschbach gehalten werden. Mauschbachs Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben gestern beim Gerichtstermin: „Wir haben die Tierhaltung sogar von der Kreisverwaltung Südwestpfalz übernommen, die zeichnete bis 2017 verantwortlich. Seither sind die Aufgaben auf den gebildete Weidegemeinschaft übergegangen. Wir haben Kosten für Ohrmarken, Veterinärarzt, Futter, Trinkwasser und alle diese Dinge. Unsere landwirtschaftliche Tätigkeit ist rechtlich gesichert, wir sind im gesetzlichen Sinne landwirtschaftlicher Betrieb!“ Vom wild wuchernden Gestrüpp, das sich einst in der Talaue zwischen der Klosterstadt und dem Nachbarort Mauschbach breit gemacht hatte, wird die Herde mit ihren 19 Tieren, sieben Jungtiere davon im Alter von vier bis zehn Monaten jedenfalls nicht mehr satt. Gerade in den Jahren 2018/2019 mussten stattliche Futtermengen von der Weidegemeinschaft nachgekauft werden, klar dass diese selbst danach strebt Flächen zur Futterbeschaffung zu erwerben oder anzupachten.

Unter diesem Gesichtspunkt ist es für Bürgermeister Bernhard Krippleben im Frühjahr dieses Jahres klar gewesen, dass die Ortsgemeinde aus der Insolvenzmasse der Flughafen-GmbH ein Wiesengrundstück erwirbt, das auf Mauschbacher Gemarkung liegt und zum Kauf angeboten worden war.

Doch einen Tag vor der Beurkundung des Rechtsgeschäftes platzte der Notariatstermin. Gründe wurden Krippleben nicht genannt. Danach meldete sich ein weiterer Mitbewerber zum Kauf des Grünlandes. Ein Landwirt im Nebenerwerb. Die Ortsgemeinde Mauschbach allerdings pochte auf ihrem Anspruch auf Grundstückserwerb – und weil sich die Parteien nicht einigen konnten, verklagte die Ortsgemeinde jetzt den für die Genehmigung von Grundstückskäufen zuständigen Landkreis Südwestpfalz.

Von einer Anwaltskanzlei aus Andernach bekam die Ortsgemeinde Mauschbach rechtlichen Beistand. Eine adäquate Kanzlei in Zweibrücken zu bekommen, sei nicht machbar gewesen, so Ortsbürgermeister Krippleben.

Rechtsanwältin Jessica Schröter nahm am Donnerstag im Sitzungssaal 3 des Amtsgerichts Zweibrücken neben Krippleben Platz, war bereit die schriftlichen Rechtsdarlegungen zu wiederholen und zu interpretieren.

Dazu kam es allerdings nicht, weil gravierende Formfehler das hinfällig machten, wie der Vorsitzende Richter Brüßel von der Landwirtschaftskammer des Amtsgerichts Zweibrücken vortrug und es nach eigenen Worten kurz machen konnte und nicht besonders tief in die vertrackten Einzelheiten eingehen musste.

Den Ausschlag dafür ergebe ein Formfehler der Kreisverwaltung. Diese habe die Frist, in der Kaufwillige ihr Interesse am Grundstückserwerb anmelden können, zwei Mal verlängert. Beim ersten Mal ohne Beanstandung, dann allerdings verspätet, wie Richter Brüßel feststellte.

Den Gabentisch für die stattliche Wasserbüffelherde in der idyllischen Talaue zwischen Mauschbach und Hornbach wird künftig also stattlich gedeckt sein. Das Projekt Wasserbüffel war entstanden, weil beim Brückenneubau ein Prozent der Neubaukosten in ein Naturprojekt fließen mussten. Auf 16 Hektar Weideland wird von der Weidegemeinschaft inzwischen Futter für die 19-köpfige Herde beschafft.

Bernhard Krippleben, selbst in einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen: „Die Büffel haben einen guten Appetit. Wir müssen für zusätzliches Futter sorgen und das, was wir jetzt an Heu auf der erworbenen Grünfläche pressen können, sind immerhin 10 bis 15 Heuballen. Das sind knapp 15 Prozent des Jahresbedarfs.“

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