12 Extra-Tage wegen Flugplatz Zweibrücken Outlet-Sonntagsverkauf: Spielt auch S-Bahn eine Rolle?

Zweibrücken/Mainz · Nach OLG-Empfehlung: Landesregierung will Sonderregelung für Zweibrücker Fabrikverkaufszentrum prüfen – aber erst später.

 Es ist wohl noch ein langer Weg, bis die Landesregierung ihre Prüfung beendet, ob das Zweibrücken Fashion Outlet trotz Aus für den Urlaubsflugverkehr seine 12 zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag in den Oster-, Sommer- und Herbstferien behalten darf.

Es ist wohl noch ein langer Weg, bis die Landesregierung ihre Prüfung beendet, ob das Zweibrücken Fashion Outlet trotz Aus für den Urlaubsflugverkehr seine 12 zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag in den Oster-, Sommer- und Herbstferien behalten darf.

Foto: Lutz Fröhlich

Das Pfälzische Oberlandesgericht hat zwar angedeutet, eine Zivilklage gegen die im „Zweibrücken Fashion Outlet“ erlaubten 16 (statt wie sonst nur 4) erlaubten verkaufsoffenen Sonntage wohl zurückzuweisen – denn wenn eine Landes-Verordnung dies ausdrücklich erlaube, müsse man sich darauf verlassen können. Doch der Vorsitzende Richter, OLG-Vizepräsident Ulf Petry, äußerte die Erwartung an die Landesregierung, ständig zu prüfen, ob diese Verordnung fortgesetzt werden kann – insbesondere, nachdem der Grund für die zusätzlichen Ferien-Sonntagsöffnungen, der Ferienflugverkehr, 2014 entfallen ist. Und Petry mahnte, die von der Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag erwähnte Sorge der Stadt Zweibrücken um die Outlet-Arbeitsplätze könne gewiss kein Prüfkriterium sein (wir berichteten).

Die Verordnung hatte 2007 Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) erlassen. Wie reagiert die Landesregierung nun auf die OLG-Empfehlung? Beabsichtigt sie, die Verordnung unverändert fortzusetzten, zu verändern oder aufzuheben? Und wie begegnet Mainz dem Argument, es sei ein unfairer Wettbewerbsnachteil für andere Einzelhändler, wenn sie weniger Gebrauch von den wirtschaftlich bedeutsamen verkaufsoffenen Sonntage machen dürfen als die Läden im Outlet?

Diese Merkur-Anfragen leitete die Pressestelle von Ministerpräsidentin Malu Dreyer an das von Alexander Schweitzer (ebenfalls SPD) geführte Arbeitsministerium weiter. Dessen Pressesprecher Florian Schlecht mailte: „Wir bitten um Verständnis, dass von Seiten des Ministeriums laufende Gerichtsverfahren nicht kommentiert werden. Ein Urteil des Oberlandesgerichts liegt noch nicht vor. Wenn dieses vorliegt, wird dies selbstverständlich auch bei der Prüfung über den Fortbestand der Verordnung berücksichtigt.“ Der Landtag sei erst jüngst in der Beantwortung der Kleinen Anfrage darauf hingewiesen worden, dass eine Prüfung derzeit noch nicht abgeschlossen ist.

Und man wolle weitere Aspekte prüfen: „Neben dem erwähnten Gerichtsverfahren müssen noch die Auswirkungen des bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd geführten Raumordnungsverfahrens zur geplanten Erweiterung des ,Zweibrücken Fashion Outlet‘ abgewartet werden. Darüber hinaus läuft derzeit noch ein Planfeststellungsverfahren für die S-Bahn als zukünftigen wichtigen Verkehrsträger neben dem Individualverkehr für die Region. Erst nach Abschluss der Verfahren wird eine sachgerechte Entscheidung auch aufgrund der Auswirkungen für die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Verkaufsstellen im Umkreis des Flugplatzes Zweibrücken möglich sein.“

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