Ringen um Haushaltsgenehmigung Zweibrücker sollen landesweit höchsten Grundsteuer-Hebesatz bekommen

Zweibrücken · Stadtspitze will Gewerbesteuer dagegen nicht erhöhen.

 Für Standard-Einfamilienhäusern würde die Grundsteuer nach der jüngsten Stadt-Berechnung um jährlich etwa 50 bis 100 Euro steigen (Symbolbild), wenn am Mittwoch der Stadtrat zustimmt.

Für Standard-Einfamilienhäusern würde die Grundsteuer nach der jüngsten Stadt-Berechnung um jährlich etwa 50 bis 100 Euro steigen (Symbolbild), wenn am Mittwoch der Stadtrat zustimmt.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Überraschende Wendung im Ringen zum die Zweibrücker Realsteuern: Nachdem die ADD Zweibrücken angekündigt hatte, den Stadthaushalt 2023 nicht zu genehmigen, weil „die Einnahmemöglichkeiten (...) nicht vollständig ausgeschöpft“ seien, weil Grundsteuer und Gewerbesteuer unter dem deutschen Durchschnitt kreisfreier Städte liegen, schlägt der Stadtvorstand nun dem Stadtrat vor, nur die Grundsteuer zu erhöhen. Und zwar von 480 Prozent auf den deutschen Durchschnitts-Hebesatz von 552. Damit hätten die Zweibrücker Bürger einen höheren Grundsteuer-Hebesatz als in jeder anderen kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz, wo die Spanne im Jahr 2023 von 450 (Speyer) bis 550 (Worms) reicht. Dagegen soll die Gewerbesteuer gar nicht erhöht werden (hier liegt Zweibrücken bei 420 Prozent, deutscher Durchschnitt 454).

Die Stadt erwartet durch dieses Erhöhung der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) dieses Jahr 990 000 Euro Mehreinnahmen, für ein Standard-Einfamilienhaus steige die Steuerlast um etwa 50 bis 100 Euro. Vermieter können die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen. Die ADD fordert aber Einsparungen von 2,4 Millionen Euro. Die fehlenden knapp 1,5 Millionen Euro sparen will die Stadt vor allem durch das Verschieben geplanter Ausgaben in Gebäudesanierungen, die 2023 ohnehin nicht mehr realisierbar wären, zudem soll der Winterdienst reduziert werden.

Die Entscheidung trifft der diesen Mittwoch ab 17 Uhr öffentlich im Rathaus tagende Stadtrat.

UPDATE: Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit, aber großen Bauchgrimmen zugestimmt (ausführlicher Bericht folgt.)

KORREKTUR: In einer früheren Artikel-Version hieße es in der Überschrift, die Zweibrücker hätten künftig landesweit die höchste Grundsteuer zu zahlen. Gemeint war der höchste Grundsteuer-Hebesatz (in die Berechnung der Grundsteuer fließt auch der in Zweibrücken unterdurchschnittliche Einheitswert ein.)

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