Freilaufender Hund: 500 Euro Strafe Ist Boxer gefährlich — oder „ein ganz Lieber“?

Zweibrücken · Freilaufender Hund beschäftigt Stadtrechtsausschuss. Halterin des Tieres muss 500 Euro Strafe zahlen.

 Hätte die Halterin des Hundes in Zweibrücken ihren Vierbeiner so angeleint wie hier auf dem Symbolfoto, wäre ihr eine Strafe in Höhe von 500 Euro erspart geblieben. Foto: Hirschberger/dpa

Hätte die Halterin des Hundes in Zweibrücken ihren Vierbeiner so angeleint wie hier auf dem Symbolfoto, wäre ihr eine Strafe in Höhe von 500 Euro erspart geblieben. Foto: Hirschberger/dpa

Foto: picture alliance / dpa/Ralf Hirschberger

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen. Aber manchmal stellt der Vierbeiner – oder auch der Zweibeiner – diese Freundschaft auf die Probe. In einem Fall brachte nun ein Boxer sein Frauchen vor den Stadtrechtsausschuss. Weil er tat, was ein Hund gerne tut – in der freien Wildbahn herumlaufen.

Dieses Herumlaufen – für den Hund sicher ein Vergnügen – war für die Nachbarschaft keineswegs spaßig, wie Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher am Dienstag deutlich machte. Gemeinsam mit den Beisitzern Norbert Pohlmann und Dirk Schneider hatte sie über einen Widerspruch zu entscheiden, den die Halterin besagten Boxers eingelegt hat. Der Zweibrückerin war am 10. Oktober 2022 ein Bescheid ins Haus geflattert – über eine Strafe von 500 Euro. Weil es immer wieder von Anwohnern und Passanten Beschwerden über den freilaufenden Boxer gegeben und die Halterin nicht entsprechend reagiert habe.

Bucher machte deutlich: Es handelt sich hier um ein Problem, das schon seit Jahren besteht. Bereits 2017 sei das Zwangsgeld angedroht worden. Die damalige Androhung sei „rechtskräftig“. Die Halterin habe gegen den Bescheid vom Oktober zwar Widerspruch eingelegt. Aber das sei am 8. März geschehen – deutlich zu spät. Die Frist betrage einen Monat.

Die Zweibrückerin wehrte sich. Sie habe dreimal einen Brief an die Verwaltung geschrieben und versucht, ihre Sicht zu schildern. „Der Hund war nie unbeaufsichtigt auf der Straße“, erklärte sie. Sie habe ihre Nachbarn gefragt, wie sie die Lage sähen. Diese hätten erwidert, der Boxer sei „unauffällig“. Die Halterin sagte, das Tier sei mittlerweile neun Jahre alt. Er könne niemandem etwas zuleide tun. „Das ist ein ganz Lieber.“ Dazu komme: Dort, wo der Hund frei herumgelaufen sein soll, sei doch ohnehin alles eingezäunt – was hätte passieren sollen? Die Zweibrückerin merkte an: „Ich hätte meinen Hund gerne mitgebracht. Um zu zeigen, dass er ganz harmlos ist. Aber es geht nicht. Er hat einen Tumor im Kopf. Eine Operation ist notwendig.“

Die Frau bat um Verständnis: Sie habe drei Kinder, es sei finanziell alles nicht so einfach. Sie wisse nicht, wie sie die 500 Euro zahlen solle.

Die Stadtrechtsamts-Leiterin entgegnete, es sei sicher machbar, dass die Frau die Strafe in Raten abzahle. Aber sie komme nicht umhin, sie zu zahlen. Der Widerspruch sei zu spät eingegangen – damit erübrige sich auch „eine Prüfung in der Sache“. Bucher sagte, sie rate der Betroffenen, den Widerspruch zurückzuziehen – dann spare sie zumindest noch einen Teil der Gebühren, die zu den 500 Euro hinzukommen.

Daraufhin erklärte die Halterin, sie ziehe den Widerspruch zurück – sie werde aber auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt gehen, kündigte sie an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort