Zwei Zweibrücker Fallschirmjäger angeklagt Vergewaltigungsprozess am Landgericht wirft erste Fragen auf

Zweibrücken · In der Verhandlung wurden potenzielle Widersprüche im Verhalten des mutmaßlichen Opfers herausgestellt.

Vergewaltigunsprozess gegen Zweibrücker Soldaten
Foto: Rainer Ulm

Der Vergewaltigungs-Prozess, in dem sich seit Montag zwei 28-jährige, damals in Zweibrücken stationierte ehemalige Zeitsoldaten vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten müssen, hat am Dienstag erste Fragen aufgeworfen. Zum Beispiel die: Warum hat sich die seinerzeit 19-jährige Kameradin, an der sich die Männer gemeinsam vergangenen haben sollen, in der Tat-Nacht zum 13. Juni 2018 nach einem feucht-fröhlichen „Ausgang“, wie eine Kneipentour in der Truppe gerne genannt wird, ausgerechnet von jenem Kameraden nach Hause begleiten lassen, der sie drei Monate zuvor in einer Kaserne gemeinsam mit einem anderen Kameraden vergewaltigt haben soll?

„War das nicht leichtsinnig?“, wollte der Vorsitzende Richter der Sechsten Strafkammer, Andreas Herzog, am Dienstag von einer 25-jährigen ehemaligen Kameradin wissen, mit der das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer seinerzeit in einer Wohngemeinschaft in der Landstuhler Straße gelebt hatte.

Wegen dieser (ersten) ebenfalls gemeinschaftlich, allerdings zusammen mit einem anderen Kameraden in einer Kaserne in Baumholder begangenen Vergewaltigung ist der nun erneut angeklagte 28-jährige Solinger bereits im Februar 2021 vom Landgericht Bad Kreuznach zu drei Jahren Haft verurteilt worden, sitzt deshalb hinter Gittern. „Hätte sie in Baumholder bereits Anzeige erstattet, wäre das in Zweibrücker wohl gar nicht passiert“, vermutete Richter Herzog. Warum tat die Soldatin es also erst nach der zweiten mutmaßlichen Vergewaltigung? Unklar.

Die 25-jährige Zeugin gab zudem zwar an, dass ihre Mitbewohnerin in der möglichen Tatnacht bei der Rückkehr in die gemeinsamen vier Wände ungewöhnlich laut gewesen sei, gezittert und davon gesprochen habe, harten Sex gehabt zu haben. Zudem will die 25-Jährige später blaue Flecken am Hals und am Becken der Kameradin bemerkt haben. Jedoch habe ihr die damals 19-Jährige auch Details über den „Dreier“ vor der Haustür erzählt und dabei auch von Oralverkehr gesprochen, den sie an den Männern vollzogen habe, gab die 25-jährige Zeugin an. Was die drei Verteidiger der Angeklagten in Erstaunen versetzte: Ist es doch keine Praktik, die auf erzwungen Sex hindeutet, oder?

Und warum hat die junge Frau dem mutmaßlichen Mittäter auf dessen Bitte hin damals noch zehn Euro gegeben, damit er sich am Automaten eine Schachtel Zigaretten ziehen kann? Wohlgemerkt: nachdem sie im Anschluss an die angebliche Gewalttat bereits in die Gemeinschaftswohnung zurückgekehrt war.

Die 25-jährige einstige Mitbewohnerin war es nach eigenen Angaben auch gewesen, die einem Mitarbeiter der Kompanie-Geschäftsstelle von ihrem Verdacht berichtete, dass ihre Kameradin wohl von zwei Soldaten vergewaltigt worden sei. Was der Oberstabsgefreite schließlich dem Kompaniechef meldete und was den Stein ins Rollen brachte. Die beiden Zeitsoldaten, die sich für mehrere Jahre verpflichtet hatten und von denen einer eigentlich noch bis Ende dieses Jahres hätte Dienst tun müssen, waren 2018 unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe und der Anzeige der Soldatin suspendiert worden.

Zum Prozessauftakt hatte Staatsanwalt Christian Heinekamp den Angeklagten zur Last gelegt, die junge Frau im Sommer 2018 nach einer Kneipentour, an der noch weitere Kameraden ihrer Kompanie teilgenommen hatten, quasi auf dem Nachhauseweg „gegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen gemeinschaftlich und gewaltsam handelnd im Intimbereich berührt“ zu haben. Dabei soll einer der beiden Angeklagten die junge Frau festgehalten haben, während der andere mit ihr den „vaginalen Geschlechtsverkehr ausgeübt“ habe, wie es hieß.

In einer Einlassung hatte der mitangeklagte Mann aus Meckenheim bei Bonn am Montag den Sex mit der Soldatin zwar eingeräumt – er sei jedoch einvernehmlich gewesen (wir berichteten). Die Frau sei zuvor sogar von seinem damaligen Kameraden, dem Solinger, in seinem Beisein gefragt worden, ob sie „Bock auf einen Dreier“ habe. Sie sei nicht abgeneigt gewesen, sagte der 28-jährige Angeklagte. Anders als in der Anklage behauptet, habe sie dabei nicht festgehalten werden müssen. Vielmehr habe sie sich abwechselnd von den Männern „befriedigen“ lassen.

Die Verhandlung wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

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