Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken Soldaten wegen Vergewaltigung vor Gericht

Zweibrücken · Einer der ehemaligen Zweibrücker Fallschirmjäger sitzt bereits wegen einer ähnlichen Tat im Gefängnis.

 Die Angeklagten und das mutmaßliche Opfer waren in Zweibrücken stationiert.

Die Angeklagten und das mutmaßliche Opfer waren in Zweibrücken stationiert.

Foto: Eric Kolling

Zwei einst in Zweibrücken stationierte Fallschirmjäger sollen in der Nacht zum 13. Juni 2018 eine damals 19-jährige Kameradin vor deren damaligen Wohnhaus in der Landstuhler Straße vergewaltigt haben. Wegen dieses Vorwurfs müssen sich die beiden 28-jährigen Männer seit Montag vor der Sechsten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verantworten.

Zum Prozessauftakt legte Staatsanwalt Christian Heinekamp den Angeklagten zur Last, die junge Frau im Sommer 2018 nach einer Kneipentour, an der noch weitere Kameraden ihrer Kompanie teilgenommen hatten, quasi auf dem Nachhauseweg „gegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen gemeinschaftlich und gewaltsam handelnd im Intimbereich berührt“ zu haben. Dabei soll einer der beiden Angeklagten die junge Frau festgehalten haben, während der andere mit ihr den „vaginalen Geschlechtsverkehr ausgeübt“ habe, wie es hieß.

Einer der beiden Angeklagten, ein damals 26 Jahre alter Solinger, war bereits Ende Februar 2021 vom Landgericht Bad Kreuznach zusammen mit einem 30-jährigen Pirmasenser zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt worden. Die dortige Strafkammer war überzeugt gewesen, dass die Soldaten dieselbe Kameradin im März 2018, also drei Monate vor der nun angeklagten Tat, in der Kaserne am Bundeswehrstandort Baumholder vergewaltigt hatten. Die junge Frau hatte sich erst nach der zweiten Tat einer Bekannten anvertraut und danach Anzeige erstattet.

Während der Pirmasenser seinerzeit allein wegen Vergewaltigung verurteilt worden war, wurde der jüngere Angeklagte aus Solingen, der auch jetzt wieder vor Gericht steht, zudem wegen Körperverletzung bestraft, weil er die damals 19-jährige Zweibrückerin während der Tat in den Hals gebissen haben soll. Der Solinger hatte sich, nachdem das Urteil gegen ihn rechtskräftig geworden war, zunächst in Berlin „versteckt“, um so doch noch dem Gefängnis zu entgehen, berichtete der heute 28-jährige Mann am Montag im Landgericht. Der studierte Musikproduzent, der auch als Discjockey (DJ) gearbeitet haben will, konnte später dingfest gemacht werden und sitzt deshalb erst seit einigen Monaten im Gefängnis und nun – in dem aktuellen Verfahren – wieder auf der Anklagebank. Zum neuerlichen Tatvorwurf wollte er sich am Montag noch nicht äußern.

Hingegen gab sein ehemaliger Kamerad zu, dass es in jener Sommernacht zum Sex zu dritt mit der Soldatin gekommen sei – allerdings einvernehmlich. Die junge Frau sei zuvor von dem Solinger gefragt worden, ob sie „Bock auf einen Dreier“ habe. Sie sei nicht abgeneigt gewesen, worauf der Solinger ihn gefragt habe, ab er in diesem Bunde der Dritte sein wolle. Dieses Angebot habe ihn zwar „überrascht“ und etwas „aufgeregt“, aber er sei schließlich zum Haus der Soldatin, in dem sie mit einer anderen Frau in einer Wohngemeinschaft gelebt hatte, mitgegangen. Vor dem Haus sei es schließlich zum Sex gekommen. Dabei hätten er und sein Kamerad die Frau abwechselnd „befriedigt“. Nach dem Sex habe man sich verabschiedet, und er sei zu Fuß in Richtung Kaserne gelaufen.

Die beiden Zeitsoldaten, die sich für mehrere Jahre verpflichtet hatten und von denen einer eigentlich noch bis Ende dieses Jahres hätte Dienst tun müssen, waren 2018 unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe und der Anzeige der Soldatin suspendiert worden.

Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer, die inzwischen 23 Jahre alte Frau, sagte am Montag auf Antrag ihrer Anwältin unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Es ist davon auszugehen, dass sie ihre schweren Vorwürfen bekräftigt hat.

Bis in den Februar hinein sind fünf weitere Verhandlungstermine im Landgericht vorgesehen.

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