Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land Kita-Trägerwechsel nimmt weitere Hürde

Zweibrücken-Land · Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land, einer Übernahme der Kindertagesstätten von Ortsgemeinden grundsätzlich zu beschließen. Endgültig wäre damit aber noch nichts.

 Unter anderem Contwig (im Bild die Behelfs-Kita im Rathaus) hat mit einem Grundsatzbeschluss bereits signalisiert, dass die Ortsgemeinde einer Übertragung der Personalträgerschaft auf die Verbandsgemeinde zustimmt.

Unter anderem Contwig (im Bild die Behelfs-Kita im Rathaus) hat mit einem Grundsatzbeschluss bereits signalisiert, dass die Ortsgemeinde einer Übertragung der Personalträgerschaft auf die Verbandsgemeinde zustimmt.

Foto: Norbert Schwarz

Das neue Kita-Zukunftsgesetz des Landes rückt die Verantwortung beim Träger eines kommunalen Kindergartens verstärkt in den Mittelpunkt. In Zweibrücken-Land ist Verbandsbürgermeister Björn Bernhard (CDU) ist deshalb drauf und dran, die in Frage kommenden Ortsgemeinden mit ihren ehrenamtlichen Ortsbürgermeister/-innen zu entlasten: Die Trägerschaft für das Personal soll von der Verbandsgemeinde übernommen werden. Jetzt wurde eine weitere Hürde genommen: Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben dem Verbandsgemeinderat Zustimmung empfohlen.

Es ist kein Muss, keinen Zwang – wer als Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister im kommunalen Kindergarten weiterhin das Sagen haben will, darf es tun. Akribisch, ja fast gebetsmühlenartig erklärte aber Verbandsbürgermeister Björn Bernhard in den vergangene Wochen in allen Gremien, warum es Sinn hätte, die personelle Trägerschaft auf die Schultern der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zu übertragen. Schon seitdem es die VG gibt, wird dort koordiniert und bei Entscheidungen geholfen. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz haben sich jedoch ganz entscheidende Veränderungen ergeben. Seit Monaten wird von Björn Bernhard und auch den zuständigen Sachbearbeitern darüber umfassend informiert. Jetzt soll der nächste Schritt folgen: ein Grundsatzbeschluss zur Trägerschafts-Übernahme am Mittwoch (9.2., ab 18.30 Uhr öffentlich im Bürgerhaus Althornbach) im Verbandsgemeinderat. Stimmte dieser dafür, werden die Verträge gestaltet, dann müssen Verbands- und Ortsgemeinderäte nochmal zustimmen

Bernhards Hauptargumente für die Übertragung der personellen Kita-Trägerschaft: Die nach dem Gesetz geforderte „Pädagogische Fachkraft“ wird zentral vom möglichen neuen Träger, der VG Zweibrücken-Land eingestellt. Daneben sollen Arbeitsplätze für sogenannte „Springer“ geschaffen werden. Ausgebildete Erzieherinnen, die im Bedarfsfall (Krankheit, Schwangerschaft oder sonstigen Ereignissen) das betroffene Kindergartenteam vor Ort zeitlich unterstützen. Das neue Gesetz bracht beim Personalschlüssel eine ganz entscheidende Veränderung. In der Vergangenheit ist das klar überschaubar gewesen. Vereinfacht ausgedrückt, entsprechend der Betriebserlaubnis zur höchstmögliche Kinderaufnahme musste das Erzieherinnenpersonal beschäftigt werden. Seit dem neuen Gesetz ist diese Regelung passé. Monatlich muss die jeweilige Kindergartenleitung die Kinderzahl bei der Kreisverwaltung melden, entsprechend der Kinderzahl ermittelt sich der Personalschlüssel. Ist im schlimmsten Fall mehr Personal in Diensten des Einrichtungsträgers, dann muss dieser die Personalkosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Die übliche Kostenübernahme durch Landkreis und Land wird dann hinfällig. Diese Festsetzung beim Erzieherinnenpersonal, also spitz auf Knopf, gab es noch nie. Mit stundenweiser Beschäftigung, so argumentieren jene Vertreterinnen von Einrichtungen, die auch weiterhin beim Personal das Sagen haben wollen, habe man bereits in der Vergangenheit alles regeln können und wollen deshalb weiterhin am bisher eingeschlagenen Weg festhalten.

Der Mehrheit der Ortsgemeinden die einen kommunalen Kindergarten haben, das zeichnet sich nach den bisher gefassten Grundsatzbeschlüssen ab, können sich jedoch eine Übertragung der Trägerschaft auf die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gut vorstellen. Bürgermeister Bernhard im Gespräch mit dem Merkur: „Die Verbandsgemeinde hat doch eine bessere Einsatzmöglichkeit. Und die Kosten werden bezuschusst wie bei der Ortsgemeinde. Es sei denn, was aber nur auf dem Papier passiert, diese „Springer-Erzieherinnen“ würden tatsächlich nicht zum Arbeitseinsatz kommen!“ Im Ausschuss trat der Verbandsbürgermeister auch der Einschätzung entgegen, Erzieherinnen, die sich ganz speziell für solche „Springerdienste“ einstellen ließen, würde es nicht geben. Bernhard: „Eine Erfahrung die wir auf gar keinen Fall machen konnten. Es haben sich bei uns ausreichend Bewerberinnen gemeldet, die gerade an einer solchen Tätigkeit Interesse bekunden!“ Entschieden widersprach Bernhard auch Befürchtungen, mit der Übernahme der Trägerschaft ergäben sich Mehrkosten für die Ortsgemeinden: „An dem, was die Ortsgemeinden schon bisher getragen haben, wird sich nichts ändern. Nur für den Fall, dass die Springerkräfte im Kindergarten X und Y zum Einsatz kommen, entstehen Kosten – aber die wären ohnehin entstanden, weil ja das fest angestellte Personal nicht zum Einsatz kommen kann über längere Zeit. Im Gegenteil. Ist das Stammpersonal im besagten Kindergarten wieder komplett, kann eine Doppelbesetzung verhindert und ausgeschlossen werden!“ Zutreffend sei allerdings, dass eine Stelle „Pädagogische Fachkraft“ bei der Verbandsgemeinde geschaffen werde, eine Art „Abteilungsleitung Kindergärten“. Zwar würde dies über die Umlage finanziert – aber Bernhard schätzt, dass diese Mehrkosten für die Ortsgemeinden kaum ins Gewicht fallen.

Geblieben ist der Ärger des Verbandsbürgermeisters über die Aussagen des Kreisbeigeordneten Peter Spitzer (SPD) zur Sache, wie das Zweibrücken-Land jetzt regeln will. „Eine Weiterbildung der Ortsbürgermeisterinnen oder Ortsbürgermeister zur pädagogischen Fachkraft, wie von Spitzer aufgezeigt, ist einfach nicht möglich!“ Spitzer habe nicht den Konsens mit ihm gesucht, habe vielmehr über die Medien versucht Einfluss zu nehmen, und das mit falschen Aussagen. Bernhard spricht von einem unfairen Verhalten, was sich in solcher Position einfach nicht gehöre.

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