Richter in Pirmasens lässt Rechtsradikale nächstes Mal von Polizei vorführen Hetzjagd auf Ausländer: Angeklagte schwänzen

Pirmasens · Am Amtsgericht Pirmasens hat der Prozess gegen drei rechtsradikale Südwestpfälzer begonnen. Doch die Anklagebank blieb leer.

 Die Hetzjagd begann an der Kaffeetreppe in der Pirmasenser City.

Die Hetzjagd begann an der Kaffeetreppe in der Pirmasenser City.

Foto: Guido Glöckner

 Der Verhandlungstag hatte noch gar nicht richtig begonnen, da war er auch schon zu Ende. Der Grund: Alle drei Angeklagten, die sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Pirmasens wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verantworten sollten, waren zum Prozessauftakt nicht erschienen. Über ihre drei Verteidiger ließen zwei der Angeklagten mitteilen, unter Corona-Verdacht zu stehen, einer sei krankgeschrieben – sie könnten deshalb nicht anwesend sein.

Der Vorsitzende Richter Alexander Kolb hatte offenbar Zweifel, dass die Angeklagten tatsächlich nicht prozessfähig sind – und verfügte, die drei Männer zum nächsten Gerichtstermin am kommenden Dienstag, 16. März, 13.30 Uhr, von der Polizei vorführen zu lassen, um die Hauptverhandlung dann planmäßig fortsetzen zu können.

Laut Mitteilung des Amtsgerichts wird den drei Angeklagten vorgeworfen, am 6. Juli 2019 „gemeinschaftlich handelnd zwei Männer, die aus Somalia und Äthiopien stammen, körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben“. Der Vorfall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt – auch überregionale Fernsehsender berichteten darüber.

Nach bisherigem Ermittlungsstand sollen die drei mutmaßlich rechtsradikalen Südwestpfälzer aus fremdenfeindlichen Motiven heraus ihre Opfer mit den Worten „Nigger“ und „Bimbo“ beleidigt und durch die Pirmasenser Fußgängerzone gehetzt haben. „Die Angeklagten handelten in dem Bestreben, ihrer einer rechtsradikalen Gesinnung entspringenden Verachtung dunkelhäutiger Menschen Ausdruck zu verleihen und die beiden Geschädigten so in ihrer Ehre zu kränken“, hieß es beim Amtsgericht Pirmasens, das am 7. Dezember 2020, eineinhalb Jahre nach dem Vorfall, das Hauptverfahren gegen die drei Männer eröffnet hatte.

Demnach waren die beiden späteren Opfer am Samstag, 6. Juli 2019, gegen 20 Uhr in der Pirmasenser Hauptstraße an der Kaffeetreppe auf eine sechsköpfige Gruppe getroffen, darunter die drei nun Angeklagten. Als die beiden Dunkelhäutigen an der Gruppe vorbeigingen, wurden sie unter anderem mit „Neger“ tituliert. Zudem soll einer der nun Angeklagten einen Stein nach den beiden Männern geworfen, sie jedoch verfehlt haben.

Dann sollen zwei der drei Angeklagten auf den Somalier und den Äthiopier zugelaufen sein, um sie zu attackieren. Einer der beiden Männer konnte fliehen. Dem anderen Mann sollen die beiden Angreifer mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Dabei sei dem Mann laut Anklage eine silberne Halskette und die Armbanduhr entrissen und das T-Shirt zerrissen worden. Ihm sei es schließlich gelungen, sich gegen den Angreifer mit einem Faustschlag an die Schläfe zu wehren, worauf dieser zu Boden ging und der Geschädigte flüchten konnte.

Daraufhin hätten die beiden Angreifer die Verfolgung aufgenommen, der sich auch der dritte nun Angeklagte anschlossen habe. Allerdings erfolglos: Der Somalier und der Äthiopier konnten entkommen.

Laut deutschem Strafrecht droht für eine begangene gemeinschaftliche Körperverletzung dem Täter, Mittäter sowie Anstifter eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Ein minder schwerer Fall hingegen wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

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