Drogeneinfuhr-Prozess im Landgericht Zweibrücken Grenzpolizisten können sich nicht an den Angeklagten erinnern

Pirmasens/Zweibrücken · Die beiden Kroaten wurden im Drogeneinfuhr-Prozess gegen einen 47-Jährigen Autohändler vor dem Landgericht Zweibrücken per Video-Schalte vernommen.

 Die Verhandlung um die Drogeneinfuhr von Spanien nach Pirmasens soll am 1. Februar weitergehen.

Die Verhandlung um die Drogeneinfuhr von Spanien nach Pirmasens soll am 1. Februar weitergehen.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Nein, sie könnten sich nicht an jenen 19. Dezember 2018 erinnern. Das haben zwei kroatische Grenzpolizisten – unabhängig voneinander – bei der letzten Verhandlung am 18. Januar im Drogeneinfuhr-Prozess vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken ausgesagt. Sie waren während einer Video-Vernehmung aus dem Bezirksgericht Dubrovnik zugeschaltet worden. Es ging um jenen Tag, an dem der wegen versuchter Drogeneinfuhr angeklagte 47-jährige Pirmasenser Gebrauchtwagenhändler den kroatischen Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro passiert haben will. Träfe dies zu, wäre es zumindest unwahrscheinlich, dass er im angenommenen Tatzeitraum am mutmaßlichen Drogenumschlagplatz im fernen spanischen Barcelona gewesen war.

Doch die beiden 23- und 25-jährigen Polizisten konnten sich an den in Rede stehenden Arbeitstag, der nunmehr über zwei Jahre zurückliegt, nicht mehr erinnern – und schon gar nicht an den Angeklagten selbst. Wieder nichts mit einem Alibi. Schlimmer noch: Der 25-jährige kroatische Beamte antwortete auf eine entsprechende Frage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas, dass Ausweispapiere auf jeden Fall vor dem Passieren der Grenze gescannt würden und damit Eingang in das Einreise-Ausreise-Registrierungs-System fänden.

Und wenn das System mal nicht funktioniere, zum Beispiel weil es überlastet ist, bleibe der Schlagbaum zu, müssten die Reisenden warten, bis es wieder geht. Das Problem: Der Gebrauchtwagenhändler hatte für den fraglichen Ausreisetag zwar einen Stempel in seinem Pass, jedoch konnte die Kopie des Dokuments im Registrierungs-System nicht gefunden werden, wie die kroatische Grenzpolizei der Strafkammer vor einiger Zeit mitgeteilt hatte. Auch der Beamte, der dem Gebrauchtwagenhändler vor zwei Jahren den Stempel in den Pass gedrückt haben soll, konnte bislang nicht ausfindig gemacht werden. Hat der 47-Jährige am Abend des 19. Dezember 2018 nun die Grenze passiert oder nicht? Am nächsten Prozesstermin am 1. Februar, will die Strafkammer dazu weitere kroatische Grenzpolizisten hören – wieder per Video-Vernehmung.

Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann hatte dem 47-Jährigen, der zur Tatzeit in Pirmasens lebte, zum Prozessauftakt zur Last gelegt, um den 18. Dezember 2018 herum von Barcelona aus versucht zu haben, 26,3 Kilogramm Marihuana in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen. Demnach soll der Angeklagte das Rauschgift in der Hauptstadt Kataloniens erworben und hinter einer doppelten Wand eines Kleintransporters verborgen haben, um die Drogen über Frankreich nach Deutschland bringen zu lassen. Der von dem 47-Jährigen mutmaßlich beauftragte 58-jährige Fahrer des Sprinters war jedoch am 18. Dezember 2018 auf der Rückfahrt von Spanien auf der Autobahn A 36 beim französischen Besançon in eine Zollkontrolle geraten. Dabei wurden die Drogen entdeckt.

Der 58-jährige Chauffeur hatte bei allen seinen Vernehmungen angegeben, er habe für einen Pirmasenser lediglich Möbel transportieren sollen, die auch tatsächlich auf der Ladefläche gestapelt waren, und von dem im Transporter versteckten Marihuana nichts gewusst. Als Adressaten der vermeintlichen Möbel-Lieferung hatte er den 47-jährigen Gebrauchtwagenhändler angegeben. Gleichwohl wurde der 58-Jährige in Frankreich zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Aber auch der 47-Jährige, der inzwischen mit seiner Familie in Zweibrücken wohnt, will nichts mit der Drogenfahrt zu tun gehabt haben. Er gab an, der 58-Jährige sei der eigentliche Drogenhändler und wolle ihm die Tat nur in die Schuhe schieben. Trotzdem muss er sich seit nun genau einem Jahr vor Gericht verantworten.

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