OB arbeitet nach Ausnahmerecht Entscheidung Nummer eins führt zu einem Friedhofskonzept in Saarlouis

Saarlouis · Saarlouis prüft seine Friedhofslandschaft: Wo Gräber auch oberirdisch möglich sind, und ob die Gebühren gesenkt werden können, zum Beispiel. Entschieden zum ersten Mal nach einer Ausnahmeregel.

 Auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof gibt es oberirdische Grabkammern schon länger, wie diese 13 Jahre alte Archivaufnahme zeigt.

Auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof gibt es oberirdische Grabkammern schon länger, wie diese 13 Jahre alte Archivaufnahme zeigt.

Foto: BECKER&BREDEL/bub

Die Nummer eins der Entscheidungen des Saarlouiser Oberbürgermeisters Peter Demmer regelt die Anpassung der Saarlouiser Friedhöfe an die Gesellschaft. Nummer eins bezieht sich auf Entscheidungen, die der OB während der Corona-Laufzeit alleine treffen darf, an Stelle der eigentlich zuständigen Ausschüsse des Stadtrates. Der Rat hatte ihm eingeräumt, für eine bestimmte Zeit allein zu entscheiden, um die Zahl der Sitzungen zu reduzieren. Und Entscheidungen von Rat und seinen Ausschüssen per Video oder der Umlageverfahren sind nach geltender Gesetzeslage unzulässig. Vielleicht ändert sich das Mitte Mai, dann steht in Saarbrücken eine einschlägige Entscheidung an.

Auch andere Kommunen haben das so geregelt; Saarlouis hat zusätzlich eingebaut, dass die Chefs der Fraktionen, die die Ausschüsse besetzen, über alle Anträge abstimmen. Das ergibt dann ein Meinungsbild, mehr nicht. Aber man hat auch vereinbart, dass sich Demmer (SPD) an das Meinungsbild der Ausschüsse (Mehrheit: CDU, Grüne, FDP) hält.

Beschluss Nummer eins kam genau so zustande. Der Antrag dazu kam zunächst von der Stadtverwaltung. Sie schlug vor, auf dem Kreuzberg-Friedhof in Fraulautern die Möglichkeit vorzubereiten, oberirdische Grabkammern zu errichten, wie dies vor allem in Südeuropa üblich ist, auch Kolumbarien sollten möglich sein. Der Anstoß war vom Integrationsbeirat gekommen. Die Bestattungsform der oberirdischen Grabkammern war bereits 2003/2004 Thema innerhalb der SPD, erinnerte SPD-Fraktionschef Hakan Gündüz.

Die Ratsmehrheit aus CDU, Grünen und FDP fand das Anliegen der Verwaltung richtig, aber „zu kurz gegriffen“.

„Oberbürgermeister Peter Demmer traf folgende Entscheidung“ steht über dem Beschluss, wo sonst das Abstimmungsergebnis des Ausschusses zu finden ist. In der Entscheidung finden sich der Mehrheitsantrag und Zusätze der SPD wieder.

Jetzt soll das Gesamtkonzept erarbeitet werden, Standorte für neue Bestattungsformen vorgeschlagen, die Gebühren geprüft un eine neue Friedhofssatzung erarbeitet werden. Für die Planung der oberirischen Grabanlagen werden 130 000 Euro im Haushalt 2021 bereit gestellt. Im OB-Entscheid ist auf Wunsch der SPD die Bestattungsform der oberirdischen Grabkammern ausdrücklich genannt, um sie „nicht noch mehr zuschieben“, wie Gündüz nach der Sitzung sagte.

Nicht zuletzt kann sich Saarlouis nun daran orientieren, was der Landtag beschließt. Denn dort wird ein neues Gesetz zum Bestattungswesen vorbereitet.

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