Gesetzentwurf Mehr Freiheiten auf den Friedhöfen im Saarland

Saarbrücken · Auf den Friedhöfen im Saarland wird es künftig mehr Freiheiten geben. Neue Bestattungsformen können häufiger und umfassender angeboten werden.

 Mehr Bestattungsmöglichkeiten will das Saarland erlauben. (Symbolbild)

Mehr Bestattungsmöglichkeiten will das Saarland erlauben. (Symbolbild)

Foto: BECKER&BREDEL/bub

Dies sieht ein Gesetzentwurf der vor, der am Mittwoch (18. September) im Landtag von den Abgeordneten der CDU/SPD-Koalition in erster Lesung auf den Weg gebracht wurde. Friedhofsträger können neben Erd- und Feuerbestattungen in Zukunft auch beispielsweise Bestattungen an Bäumen, anonyme Bestattungen, sarglose Bestattungen oder Bestattungen in Urnenhallen anbieten. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung ändert aber nichts am Friedhofszwang.

Totgeborene oder bei der Geburt gestorbene Kinder können auch bestattet werden, wenn es sich nicht um eine Leiche im Sinne des Bestattungsgesetzes handelt. Eltern von solchen „Sternenkindern“ sollen dem neuen Gesetz zufolge auf diese Möglichkeit ausdrücklich hingewiesen werden können. Das Gesetz sieht auch vor, dass im Einsatz gestorbene Bundeswehrsoldaten ein dauerndes Ruherecht auf saarländischen Friedhöfen erhalten. Das Land wird die Kosten dafür übernehmen, sofern sie nicht von der Bundeswehr getragen werden. In Zukunft soll es eine bessere Dokumentation bei der Ausstellung von Totenscheinen und eine regelmäßige Fortbildung für Ärzte geben, die Todesbescheinigungen ausstellen.

(dpa)
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