„Wichtiger erster Schritt“ Verein sieht Nachholbedarf beim inklusiven Wahlrecht

Saarbrücken · Mit der Entscheidung des saarländischen Landtages, das Kommunalwahlgesetz zu ändern, können nun auch Menschen mit gesetzlicher Betreuung an der Kommunal- und Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Vorangegangen war ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Beginn des Jahres.

Der Verein Miteinander Leben Lernen (MLL) bezeichnet die Entscheidung als „wichtigen ersten Schritt zur selbstbestimmten politischen Teilhabe für Menschen mit Behinderung“. Diese sei längst überfällig gewesen. „Es war höchste Zeit, dass diese grundgesetzwidrige Situation durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aufgehoben wurde“, sagt MLL-Mitarbeiterin Traudel Hell. Bisher seien über 80 000 Bundesbürger von diesem Bürgerrecht ausgeschlossen gewesen, im Saarland seien 850 Menschen betroffen.

Nun gelte es, im Vorfeld der Europa- und Kommunalwahl die Informationsbedürfnisse der Menschen mit Handicap zu berücksichtigen. Das betreffe auch die Bereitstellung barrierefreier Materialien sowie entsprechender Hilfsmittel zur Sicherung einer selbstbestimmten Wahl. MLL verlangt dazu gesetzliche Grundlagen.

Der Verein kritisiert, dass ein echtes „inklusives Wahlrecht“ mit der Entscheidung des Landtages noch nicht umgesetzt sei. Nur wer bis zum 5. Mai einen Antrag auf Eintrag in die Wählerliste stelle, dürfe wählen.

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