Wahlrecht für Behinderte Behindertenbeauftragte: Wahlrecht schnell ändern

Saarbrücken · Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben, sowie Straftäter, die sich wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Maßregelvollzug befinden, sind bisher von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen.

Die kommunalen Behindertenbeauftragen des Saarlandes und die Beauftragte des Landes für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Christa Maria Rupp, fordern die Landesregierung jetzt auf, diesen Wahlrechtsausschluss mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Der Ausschluss widerspreche nicht nur dem deutschen Recht, sondern auch der UN-Behindertenrechtskonvention, heißt es in einer Mitteilung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. Januar die Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig erklärt. Daher müssten die entsprechenden Wahlgesetze geändert werden. Der Innenausschuss des Saar-Landtags wird sich in dieser Woche mit dem Thema befassen. Eine Gesetzesänderung im Schnelldurchgang wäre bis zum 26. Mai vermutlich noch möglich.

Am 15. März hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Wahlrechtsausschlüsse für die Bundestags- und die EU-Wahl zum 1. Juli dieses Jahres zu streichen. Die Europa- und Kommunalwahl im Saarland ist aber schon im Mai. Das bedeute, dass ungefähr 600 Saarländer dann nicht wählen dürften, beklagen die Behindertenbeauftragten.

In Rheinland-Pfalz hat der Landtag am 29. März einstimmig das Kommunalwahlgesetz geändert. Diese Änderungen sollen bereits am 26. Mai wirksam sein. Auch in Baden-Württemberg ist das Gesetz geändert worden. Für die Behindertenbeauftragten im Saarland ist es nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht ähnlich schnell reagierte.

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