Landtag überprüft Online-Frist für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Saarbrücken · Viele Fernseh- und Radiobeiträge von öffentlich-rechtlichen Sendern wie ARD , ZDF und SR müssen nach einer Woche aus dem Internet genommen werden - so schreibt es der Rundfunkstaatsvertrag der 16 Bundesländer vor.

Der Landtag hat gestern einstimmig beschlossen, diese Regel zu überprüfen. Beiträge könnten so länger frei im Netz verfügbar sein.

Die Piraten-Fraktion scheiterte jedoch mit ihrem Antrag, der gleich eine Abschaffung der Sieben-Tage-Frist vorsah. Fraktionschef Michael Hilberer nannte die Einführung der Frist einen "historischen Fehler". Es sei absurd, dass in Zeiten, in denen jeder online veröffentlichen könne, was er wolle, im Internet eine "rechtsradikale Parallelöffentlichkeit" unbegrenzt Inhalte verbreite, die seriösen Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien aber reglementiert seien.

CDU und SPD betrachteten in ihrem Antrag die Frist zur sogenannten Depublizierung ebenfalls als nicht mehr zeitgemäß. Doch gebe es bereits heute für öffentlich-rechtliche Sender die Möglichkeit, Beiträge, die der Bildung und Beratung dienen, länger im Netz zu lassen, betonte der CDU-Abgeordnete Uwe Conradt . Zudem müsse bedacht werden, dass Autoren von Beiträgen unter Umständen ein höheres Honorar zustehe, wenn die Beiträge länger verfügbar seien. Dies könne entweder einen höheren Rundfunkbeitrag oder ein kleineres Budget für andere Beiträge bedeuten.

Die Einführung der Zeitregelung sei Teil eines Kompromisses gewesen, der ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhindert habe, ergänzte Sebastian Thul (SPD ). Damit sollte eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber privatwirtschaftlichen Angeboten verhindert werden, die ohne Rundfunkgebühren produziert werden.

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