Expertin beantwortet Fragen zur Schulbuchausleihe im Saarland

Wie und wo kann man sich anmelden? Welche Fristen sind zu beachten?Backes-Miller: Bei den allgemeinbildenden Schulen musste man sich bis 1.Mai in der Schule anmelden, die im Schuljahr 2009/10 besucht wird. Bei der Anmeldung erhält man von der Schule die Bankverbindung. Der Betrag muss bis zum 1. Juni auf dem Schulkonto eingezahlt werden

 Schulbücher können im Saarland ab kommendem Schuljahr ausgeliehen werden. Foto: dpa

Schulbücher können im Saarland ab kommendem Schuljahr ausgeliehen werden. Foto: dpa

Wie und wo kann man sich anmelden? Welche Fristen sind zu beachten?

Backes-Miller: Bei den allgemeinbildenden Schulen musste man sich bis 1.Mai in der Schule anmelden, die im Schuljahr 2009/10 besucht wird. Bei der Anmeldung erhält man von der Schule die Bankverbindung. Der Betrag muss bis zum 1. Juni auf dem Schulkonto eingezahlt werden. An beruflichen Schulen soll die Anmeldung in der Regel bis zum letzten Schultag vor Beginn der Sommerferien erfolgen; Ausnahmen gelten für Schulwechsler oder Schulneulinge. Das Entgelt an Berufsschulen muss spätestens am Ende der ersten Woche der Ferien eingezahlt sein.

Wer wird von der Zahlung des Leihentgelts freigestellt?

Backes-Miller: Es ist vorgesehen, Schüler vom Entgelt freizustellen, die in Heimen oder in Familienpflege untergebracht sind, die Waisenrente oder Waisengeld erhalten, die zur Bedarfsgemeinschaft von Beziehern von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld gehören, die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, die im Haushalt von Empfängern des Kinderzuschlags leben oder die zum Haushalt von Wohngeldempfängern gehören. Schüler der Förderschulen und Integrationsschüler sind automatisch vom Entgelt freigestellt.

Wie funktioniert die Freistellung ?

Backes-Miller: Bei der Anmeldung erhält man an der Schule ein Formular auf Freistellung. Der Antrag wird beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt.

Kann man auch weiterhin einen Zuschuss für den Kauf von Schulbüchern erhalten, wenn man sich nicht für die Teilnahme an der Ausleihe entscheidet?

Backes-Miller: Zum Schuljahr 2009/2010 ändern sich die Förderbedingungen nach dem Schülerförderungsgesetz für den Bereich Schulbücher. An förderberechtigte Schüler oder deren Eltern wird künftig kein Schulbuchzuschuss mehr ausgezahlt. Stattdessen können Förderberechtigte von der Zahlung des Entgeltes freigestellt werden.

Wie wird künftig mit den Arbeitsheften und Klassenlektüren umgegangen?

Backes-Miller: Arbeitshefte und Lektüren sind Bücher, in die in erheblichem Umfang hineingeschrieben werden kann und soll. Sie werden wie bisher verwendet und brauchen am Schuljahresende nicht zurückgegeben zu werden. red

AUF EINEN BLICK

Wer von der Zahlung des Ausleihentgeltes freigestellt ist, muss die Bescheinigung, die er vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten hat, umgehend in der Schule vorlegen.

Unmittelbar nach der Aushändigung sind die Schulbücher zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden. Alle Schüler müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden, weil sie für einen mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dürfen in den Büchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden.

Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie beschädigt, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes verpflichtet. red

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