40 000 Waffen im Regionalverband

Regionalverband. Die Innenminister der Bundesländer werden vermutlich im Juni über eine Verschärfung des Waffenrechtes beraten. Ende voriger Woche haben sich Beamte der Innenministerien zu Vorbereitungsgesprächen getroffen. In der Diskussion sind insbesondere unangekündigte Kontrollen der Behörden bei Waffenbesitzern

Regionalverband. Die Innenminister der Bundesländer werden vermutlich im Juni über eine Verschärfung des Waffenrechtes beraten. Ende voriger Woche haben sich Beamte der Innenministerien zu Vorbereitungsgesprächen getroffen. In der Diskussion sind insbesondere unangekündigte Kontrollen der Behörden bei Waffenbesitzern. Anlass ist der Amoklauf von Winnenden (die SZ berichtete), bei dem der 17-jährige Tim K. innerhalb weniger Stunden 17 Menschenleben auslöschte, bevor er sich selbst erschoss - mit einer Waffe, die legal im Besitz seines Vaters war und die dieser offen herumliegen ließ, anstatt sie vorschriftsgemäß zu verwahren. Die Saarbrücker Zeitung hat vor diesem Hintergrund nachgefragt: Wie viele Menschen im Regionalverband Saarbrücken dürfen überhaupt legal Waffen besitzen? Welche Verpflichtungen bringt das mit sich? Und wie oft ermittelt die Polizei wegen Verstößen gegen das Waffengesetz? Im Regionalverband wird der Waffenbesitz von drei verschiedenen Stellen für drei Einzugsgebiete registriert: von den Städten Saarbrücken und Völklingen und vom Regionalverband. Da diese ihre Erhebungen ganz unterschiedlich durchführen, ist es schwierig, detaillierte Statistiken zu erstellen. So arbeitet etwa der Regionalverband noch mit einem Karteikartensystem und kann nur Schätzungen geben. Während die Stadt Völklingen auch die verschiedenen Waffenarten in ihrer Statistik führt, erhebt Saarbrücken nur den Bestand an Waffen und Waffenbesitzern. In der Addition der Zahlen sind im Regionalverband knapp 40 000 Waffen erfasst, wobei meist mehrere Waffen auf einen Besitzer entfallen. In der Landeshauptstadt besitzen 3500 Bürger Waffen, in Völklingen sind es rund 1400, im übrigen Regionalverband zwischen 3000 und 3500. "Den größten Teil der privaten Waffenbesitzer machen Jäger, Sportschützen und Sammler aus", sagt Stefan Kiefer, der Pressesprecher des Regionalverbandes. Sie haben eine Waffenbesitzkarte erworben, die nicht mit einem Waffenschein zu verwechseln ist (siehe Infokasten).Einen Waffenschein und somit die Erlaubnis, die Waffe öffentlich zu führen, haben im Regionalverband etwa 70 Personen. Einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte zu erwerben, ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die Missbrauch verhindern sollen. Die notwendige Sachkunde im Umgang mit Waffen, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie ein "Bedürfnis" für den Besitz einer Waffe müssen in beiden Fällen nachgewiesen werden. "Waffenbesitzer gehen auch Pflichten ein. Diese sind bundesweit im Waffengesetz geregelt", sagt Stefan Kiefer. Dort heißt es: "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Waffen und Munition getrennt aufzubewahren sind. Für die Lagerung der Waffen sind zudem Schränke vorgeschrieben, die genormte Sicherheitsstandards erfüllen. Streng kontrolliert wird die Einhaltung dieser Vorschriften von den Behörden jedoch nicht. "Aus personellen Gründen können wir nur im Verdachtsfall tätig werden und die Polizei einschalten", erklärt Regionalverbands-Pressesprecher Stefan Kiefer. 156 Straftaten gegen das Waffengesetz verzeichnete die Polizei 2008 im Regionalverband. "Den Löwenanteil davon, etwa die Hälfte, macht illegaler Besitz aus", sagt Franz Merz, Leiter des Arbeitsbereiches Waffen und Sprengstoff beim Landeskriminalamt. In den meisten Fällen versäumten Menschen, die Waffen erben, dies bei Polizei oder Behörden zu melden. "So werden aus legalen Waffen illegale." In der Regel gebe es dafür eine Geldstrafe, fügt Merz hinzu. Illegales Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, unberechtigtes Schießen außerhalb von Schießstätten und unberechtigtes Ändern einer Waffe an den wesentlichen Teilen, zum Beispiel am Lauf, sind weitere Tatbestände, bei denen die Polizei ermittelt.

Auf einen BlickDie Diskussion um Waffenbesitz lässt spätestens seit dem Amoklauf von Winnenden auch die Menschen im Regionalverband nicht mehr los. Die Saarbrücker Zeitung möchte nun von ihren Lesern wissen: Sollten legale Waffenbesitzer unangemeldet von den Behörden kontrolliert werden? Abstimmen können Sie kostenlos im Internet unter www.saarbruecker-zeitung.de/umfragen.Am Freitag berichten wir über die Ergebnisse. HintergrundBeim privaten Waffenbesitz ist zu unterscheiden zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte. Nur wer einen Waffenschein hat, darf seine Waffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen. Diese Erlaubnis wird an Privatpersonen nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn eine akute Gefährdung von Leib und Leben erwiesen ist. Ansonsten wird sie mitunter auch Mitarbeitern von Wach- und Sicherheitsdiensten erteilt. Ein Waffenschein gilt höchstens drei Jahre. Besitzkarten werden in den Farben grün, gelb und rot für drei verschiedene Gruppen ausgestellt: für Jäger, Sportschützen und Sammler. Sie legen fest, welche und wie viele Waffen der Besitzer der Karte erwerben darf. mast

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