Ex-Kanzler der Musikhochschule zahlt 3000 Euro Geldauflage

Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft schließt ihre Akten im Fall der vom Landesrechnungshof festgestellten Unregelmäßigkeiten bei der Musikhochschule Saar. Nachdem Ex-Rektor Thomas Duis bereits im August 2000 Euro als Auflage für die Einstellung der Untreue-Ermittlungen an die Staatskasse überwiesen hatte, wird jetzt auch das Verfahren gegen Wolfgang Bogler, ehemaliger Kanzler der Hochschule, mit Zustimmung eines Richters eingestellt. Er zahlte eine Geldauflage von 3000 Euro. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann als Sprecher der Ermittlungsbehörde.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

SymbolbildLocation:Karlsruhe

Foto: dpa/Uli Deck

Noch vor wenigen Wochen hieß es bei der Staatsanwaltschaft, es sei beabsichtigt, gegen Bogler einen Strafbefehl zu beantragen.

Das Kultusministerium hatte nach Vorlage des Rechnungshofberichts Anfang 2014 die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Unter anderem ging es darum, dass 50 000 Euro aus dem Hochschul-Haushalt an ein Forschungszentrum überwiesen wurden und ein Darlehen von 18 000 Euro an einen Verein in Esch/Alzette ausgezahlt wurde. Auch Honorare für Studentenjobs über 14 000 Euro wurden aus der Hochschul-Kasse entnommen.

Die Einstellung wird damit begründet, dass Bogler sich nicht persönlich bereichert habe und die beanstandeten Zahlungen zurückgebucht werden konnten oder erstattet wurden.

Das Kultusministerium hatte vor einem Jahr von Bogler rund 50 000 Euro Schadenersatz verlangt. Diese Forderung werde aktuell vom Ministerium nicht mehr verfolgt, sagte Verteidiger Guido Britz unserer Zeitung. Beim Ministerium herrsche hier Funkstille.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort