Bürgerinitiative sieht Arbeitsplätze in Gefahr

Weiskirchen · Im Interview mit SZ-Redakteurin Margit Stark äußert sich Bürgermeister Werner Hero zu den Vorwürfen der Bürgerinitiative und FWG. Die Rodungen der Bäume standen laut Hero im Einklang mit dem Saar-Waldgesetz.

Die Bürgerinitiative (BI) "Gegen Windkraftanlagen im Wildpark und im Wald" in Weiskirchen hat erneut heftige Kritik an den Windkraftplanungen der Gemeinde geübt. In einer Erklärung der BI heißt es: "Nach der erheblichen Naturzerstörung durch die rechtlich umstrittenen Waldrodungen in Weiskirchen befürchtet die Bürgerinitiative nun auch die Vernichtung zahlreicher Arbeitsplätze durch die Windkraftanlagen." Diese Gefahr sieht die BI begründet durch ein Schreiben der Geschäftsführung der CTT-Hochwaldkliniken an die saarländische Innenministerin Monika Bachmann (CDU) und die Gemeinde Weiskirchen, "in dem in aller Deutlichkeit auf die negativen Folgen der geplanten Windkraftanlagen nahe der Klinik auf den Gesundheitsstandort Weiskirchen hingewiesen wird", heißt es in der Erklärung.

Durch die "beispiellose Warnung der CTT-Hochwaldkliniken vor Windrädern im Weiskircher Wald" sieht sich die Bürgerinitiative mit ihren Hinweisen auf die negativen Folgen für die Arbeitsplätze "am Tourismus- und Gesundheitsstandort Weiskirchen" bestätigt. Die CTT-Hochwaldkliniken verweisen laut BI in ihrem Schreiben "auf die durch medizinische Gutachten nachweislich belegten, von Windkrafträdern ausgehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen und Gefahren für ihre Patienten". Aufmerksam gemacht werde dabei auch auf "vielfache medizinisch-wissenschaftliche Untersuchungen", die nach Ansicht der Verfasser nachwiesen, "dass der von Windkrafträdern ausgehende hörbare wie tieffrequente Infraschall Lärmbelästigungen erzeugt, die zu erheblichen Gesundheitsschäden führen". Die CTT-Hochwaldkliniken haben laut ihrem Schreiben daher die Befürchtung, "dass sich viele Patienten, Zuweiser wie Kostenträger bei der Klinikauswahl in erheblichem Maße durch die Aufstellung der Windkrafträder negativ beeinflussen lassen und die Kliniken nicht mehr belegen", was wiederum "zu einem entscheidenden, nicht vertretbaren Belegungseinbruch" führe. Ausdrücklich werde die Gemeinde in dem Schreiben auf die negativen Konsequenzen bezüglich der Arbeitsplätze am Standort Weiskirchen hingewiesen. Als "absolut inakzeptabel" bewertet es die Bürgerinitiative, dass es die Gemeinde mit dem Hinweis auf die nicht fristgerechte Einreichung ablehne, die von den Hochwaldkliniken vorgebrachten Argumente gegen die Windpark-Pläne in die Abwägung zum Flächennutzungsplanverfahren einfließen zu lassen.

"Der Umgang mit dem wichtigsten Weiskircher Arbeitgeber durch Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit ist unfassbar", kritisiert die BI. Aus Sicht der BI müsste die Gemeinde Unternehmen, die in Weiskirchen Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, unterstützen. Mit ihrer Kritik stehen die Hochwaldklinken laut der BI nicht alleine: Die General-Managerin des Landal Greenparks in Kell am See, Lieselotte Wegner, habe die geplanten Windräder auf dem Hochwaldrücken in einem Beitrag des Trierischen Volksfreunds als "deutliches Problem" bezeichnet und weitere Investitionen davon abhängig gemacht, dass die Natur so "bleibt, wie sie ist". "Auch diese klare Ansage eines bedeutenden Investors belegt eindeutig, wie sehr das touristische Potenzial des Hochwaldes durch Windräder geschädigt würde", findet die BI. Ihr Vorsitzender Jens Schommer erklärt: "Wer da noch behauptet, Windräder hätten keine nachteiligen Auswirkungen auf den Tourismus, kann in touristischen Fragen nicht mehr ernst genommen werden." Als weiteres Kennzeichen Weiskircher Windkraftpolitik brandmarkt die Bürgerinitiative "die Intransparenz und Missachtung des Bürgerwillens". Zur Begründung heißt es: "Indem der Bauausschuss auf Vorschlag des Bürgermeisters bereits am 23. Januar das Einvernehmen der Gemeinde zum Juwi-Antrag auf Errichtung von vier Windkraftanlagen hergestellt habe, ist die im Flächennutzungsplanverfahren gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung umgangen worden und zur Farce verkommen." Im Übrigen sei das Flächennutzungsplanverfahren von der Gemeinde immer noch nicht abgeschlossen, geschweige denn der Flächennutzungsplan durch das Innenministerium genehmigt.

Abschließend verspricht die BI, dass ihr Einsatz gegen den Windpark im Wald weitergehen werde. "Der derzeitige Gemeinderat - mit einer Mehrheit von CDU, GAL und Teilen der SPD - hat sich massiv über den in der Einwohnerbefragung geäußerten Bürgerwillen hinweg gesetzt", findet BI-Vorsitzender Jens Schommer. Auch bei dem Bürgerbegehren mit 1250 Unterschriften gegen Windkraftanlagen im Wald habe der Gemeinderat gezeigt, was er vom mündigem Bürger und aktiver Teilnahme hält und den Bürgerwillen nicht berücksichtigt. Da es andererseits auch politische Kräfte, "wie zum Beispiel die FWG und FDP gibt, die sich gegen Windräder im Wald und für den Erhalt der mit Gesundheit und Tourismus verbundenen Arbeitsplätzen positioniert haben", kommt aus Sicht der Bürgerinitiative nun der anstehenden Kommunalwahl große Bedeutung zu. Hier sollten die Bürger diejenigen stärken, die den Bürgerwillen achten und Windkraftanlagen im Wald wegen ihrer negativen Begleiterscheinungen ablehnen. Besonders schwerwiegend ist bei dem geplanten Windpark auf dem Schimmelkopf neben der Natur- und Landschaftszerstörung aus Sicht der Bürgerinitiative auch "die erhebliche Waldbrandgefahr durch die geplanten Windräder". In ihrem Flugblatt an die Haushalte in Weiskirchen hatte die BI mehrere Presseberichte über brennende Windräder aus dem Herbst 2013 dokumentiert. "Übereinstimmend hätten diese nicht nur die Brandgefahr durch Windräder deutlich gemacht, sondern auch den Umstand, dass ein brennendes Windrad in dieser Höhe nicht zu löschen sei und die Feuerwehr im sicheren Abstand nur zusehen könne", heißt es von Seiten der BI. "Glücklicherweise" hätten diese Windräder nicht im Wald gestanden, "wodurch jeweils eine noch größere Katastrophe vermieden worden wäre". Mit dem in Weiskirchen vorgesehenen Bau von Windrädern im Wald wird aus Sicht der Bürgerinitiative ein unverantwortbares Waldbrandrisiko eingegangen. Die Gemeinde sei nicht in der Lage, ein überzeugendes Brandschutzkonzept vorzulegen, was nochmals deutlich mache, dass Windkraft im Wald eine Verantwortungslosigkeit darstelle. Welche Straftaten werfen Ihnen FWG und Bürgerinitiative vor?

Werner Hero: Das weiß ich nicht genau, weil ich noch keine Akteneinsicht erhalten habe.

Warum wird Ihnen das persönlich zur Last gelegt? Sie handelten doch als Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen?

Hero: Ich bin der gesetzliche Vertreter der Gemeinde, das ist alles, was ich sagen kann.

Wieso werden Ihnen Verstöße gegen das Landeswaldgesetz vorgeworfen?

Hero: Weil von der FWG und der BI das saarländische Waldgesetz wohl bewusst falsch interpretiert wird.

Lag eine Genehmigung zur Rodung der Bäume vor?

Hero: Um die Rodungsarbeiten durchzuführen, war eine Genehmigung nicht erforderlich, sondern nur eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.

Wann wurde die Bitte um Genehmigung, die Rodungsanzeige, nach Saarbrücken geschickt?

Hero: Nachdem mit der zuständigen Behörde bei mehreren Ortsterminen alles abgeklärt war, wurde der Antrag am 13. Januar dieses Jahres nach Saarbrücken gemailt.

Wann erhielten Sie die Genehmigung?

Hero: Noch am gleichen Tag. Darin bestätigte mir das Umweltministerium, dass die Rodung im Einklang mit dem Landeswaldgesetz steht, die Maßnahme fristgerecht angemeldet und letztlich durchgeführt werden kann.

Die FWG wirft Ihnen vor, die Sechswochen-Frist nicht eingehalten zu haben. Wie äußern Sie sich zu diesem Kritikpunkt?

Hero: Die Sechswochen-Frist ist als Bearbeitungszeitraum für die Behörde zu verstehen. Diese Frist ist im Landeswaldgesetz zum Schutz der Waldbesitzer aufgeführt und bedeutet, dass die Behörde sechs Wochen Zeit hat, um einen Antrag zu bearbeiten.

Musste diese Frist eingehalten werden?

Hero: Nein. Zudem war im Vorfeld zwischen dem Forstamt, der Gemeinde und dem Umweltministerium alles abgeklärt.

Die Bürgerinitiative gegen Windkraft am Wildpark und im Wald vermisst ein Brandschutzkonzept, das im Notfall vor Waldbrandgefahr schützt. Wird ein solches vorgelegt?

Hero: Waldbrandgefahr besteht bei gewissen Wetterbedingungen immer. In diesem trockenen Frühjahr bestand sogar eine erhöhte Waldbrandgefahr. Ich kenne nicht genau den Inhalt der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz Bimsch-Genehmigung. Ich gehe aber davon aus, wenn behördlicherseits hier eine entsprechende Gefahr oder Bedarf gesehen wird, es auch die notwendigen Anforderungen an den Brandschutz gäbe.

Einen gültigen Flächennutzungsplan für Windräder gibt es noch nicht. Warum können die vier Windräder auf dem Schimmelkopf dennoch gebaut werden?

Hero: Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde dient dazu, die Nutzung der Flächen auf dem Gemeindegebiet zu regeln. Damit halten wir das Heft des Handelns in der Hand. Hiermit ist der Gemeinde ein Instrument gegeben, mit dem die Bautätigkeiten gesteuert werden können. Mit einem Flächennutzungsplan wird geregelt, wie die einzelnen Flächen genutzt oder auch bebaut werden können.

Was passierte im speziellen Fall der Windräder?

Hero: Im speziellen Fall der Änderung des Flächennutzungsplanes zum Ausweisen einer Konzentrationszone für Windanlagen auf dem Schimmelkopf ist das gesamte Gemeindegebiet in einem fünfstufigen Prozess auf die Eignung untersucht worden. Dabei fand eine Restriktionsanalyse hinsichtlich harter sowie auch weicher Tabuzonen statt. Es wurden öffentliche Belange untersucht, es fand eine Überlagerung mit windhöffigen Flächen statt, und schlussendlich erfolgte ein Vorschlag hinsichtlich einer geeigneten Flächenkulisse als Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Endergebnis heißt das: Nur auf den vorgesehenen Stellen im Gemeindegebiet können Windkraftanlagen errichtet werden. Ohne Flächennutzungsplan wären Windkraftanlagen überall zu bauen, da sie nach dem Bundesbaugesetz privilegierte Bauvorhaben sind.

Wie bewerten Sie die Stellungnahme der CTT-Kliniken?

Hero: Bei der CTT weiß die Rechte nicht, was die Linke tut. Jahrelang hat sie geschwiegen.

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