Persönlichkeitsrechte verletzt? Jetzt schlägt Anwalt des geschassten Feuerwehrchefs zurück

Saarbrücken · Nach den neuerlichen Vorwürfen des Personalratschefs bei der Landeshauptstadt gegen Josef Schun droht Rechtsanwalt des Ex-Feuerwehrchefs mit rechtlichen Schritten gegen den Arbeitnehmervertreter.

 Nach Vorwürfen des Personalrats droht Josef Schuns (Foto) Anwalt mit rechtlichen Konseuqenzen.

Nach Vorwürfen des Personalrats droht Josef Schuns (Foto) Anwalt mit rechtlichen Konseuqenzen.

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Von „grob rechtswidriger Pressemitteilung“ spricht Gernot Lehr. Der Anwalt des ehemaligen Chefs der Saarbrücker Berufsfeuerwehr verurteilt damit die Äußerungen des städtischen Personalratsvorsitzenden Bernd Schumann. Dieser hatte schriftlich unter anderem mitgeteilt, dass „das Führungsverhalten als auch das persönliche Verhalten des Ex-Feuerwehrchefs eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens verursacht“ habe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Schun und der Mannschaft sowie Führungskräften sei „unwiederbringlich zerstört“. Schumann bezeichnete im Weiteren Schuns geforderte Rückkehr auf seinen alten Posten als „verantwortungslos“.

Fürsorgepflicht verletzt?

Dessen Anwalt sieht in diesen Äußerungen des Personalratsvorsitzenden die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten „massiv verletzt“. Schumanns Darstellung widerspreche „evident der Fürsorgepflicht“, mit einer Pressemitteilung zu einem Mitarbeiter an die Öffentlichkeit zu gehen. Zumal Schun „sämtliche gerichtliche Verfahren, die wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe und gegen die vorläufigen Verbote der Führung der Dienstgeschäfte sowie wegen falscher Tatsachenbehauptungen eingeleitet wurden, erfolgreich geführt“ habe. Damit seien Schumanns Äußerungen auch „verantwortungslos“.

Richter sprechen Schun quasi frei

Das Saarbrücker Landgericht hatte die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt, wonach weder der Vorwurf der Untreue noch des Betrugs haltbar sind. In diesem Zusammenhang ging es um einen ausgemusterten Wagen der Berufswehr, den Schun dem Pirmasenser Aero-Club überlassen hatte. Ihm war vorgeworfen worden, Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) über den wahren Wert des Autos im Unklaren gelassen haben. Das sahen die Richter anders.

Rückkehr ins Rathaus

Auch die Suspendierung Schuns durch die Rathauschefin nach einem Großbrand mit vier Toten in der Innenstadt Ende 2017 hatte im September 2018 das Saarlouiser Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft. Deshalb kehrte der geschasste Feuerwehrchef bereits wenige Tage nach dem Urteil in die Stadtverwaltung zurück und arbeitet seitdem als Referent im Baudezernat.

Rechtliche Schritte angedroht

Schuns Rechtsvertreter Lehr wirft dem Personalratsvorsitzenden Schumann zudem vor zu verschweigen, dass die Vermittlungsgespräche zwischen Schun und Belegschaft „allein auf Wunsch des Personalrats abgebrochen“ worden seien. So diene die Mitteilung Schumanns „ausschließlich dazu, die Reputation unseres Mandanten zu beschädigen“. Anwalt Lehr kündigt daraufhin rechtliche Konsequenzen an, ohne darauf indes näher einzugehen.

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