Saarbrücken unterliegt abermals Ex-Feuerwehrchef kehrt ins Rathaus zurück

Saarbrücken · Josef Schun verbucht einen weiteren juristischen Erfolg gegen die Landeshauptstadt Saarbrücken: Sie muss ihn wieder arbeiten lassen.

 Der ehemalige Feuerwehrchef Josef Schun, hier bei einem Einsatz auf der Fechinger Talbrücke,  ist ins Rathaus zurückgekehrt.

Der ehemalige Feuerwehrchef Josef Schun, hier bei einem Einsatz auf der Fechinger Talbrücke,  ist ins Rathaus zurückgekehrt.

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Nächster Akt im Rechtsstreit um den geschassten Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr: Josef Schun ist seit dieser Woche zurück im Rathaus, allerdings auf einem neuen Posten. Entsprechende Informationen der Saarbrücker Zeitung hat Pressesprecher Thomas Blug bestätigt.

Demnach arbeitet Schun ab sofort als Brandschutz- und Sicherheitsreferent. Die Leitung der Berufsfeuerwehr bleibt ihm entzogen. Nach Blugs Angaben ist er Baudezernent Heiko Lukas direkt unterstellt.

Der Rückkehr in die Stadtverwaltung war ein Beschluss vom 10. September der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis in einem Eilverfahren vorausgegangen. Demnach musste die Stadt Schuns Freistellung vom Dienst wegen eines laufenden Betrugsverfahrens aufheben. Gegen die Freistellung hatte der Betroffene erfolgreich Widerspruch eingelegt. Nach städtischen Angaben war Schun unter anderem wegen des Betrugsvorwurfs sowie wegen „Störung des Vertrauensverhältnisses“ am 8. März die Führung der Berufsfeuerwehr entzogen worden. Sollte das Amtsgericht allerdings ein Hauptverfahren wegen Betrugs gegen Schun eröffnen, werde der Beschuldigte erneut freigestellt, kündigte Blug an.

Schuns aktuelle Aufgaben sollen das Hochwasserrisikomanagement sowie „die Weiterentwicklung des baulichen Brandschutzes in der Landeshauptstadt“ sein .

Die Staatsanwaltschaft wirft Josef Schun vor, ein ausgesondertes Feuerwehrauto an den Verein Aero-Club in Pirmasens verschenkt zu haben. Dort war er zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt selbst Mitglied. Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) soll dies genehmigt haben. Schun habe ihr erklärt, der Wagen sei schrottfreif. Schun bestreitet das.

Bereits im Frühjahr hatte der Ex-Berufsfeuerwehrchef einen Erfolg errungen: Damals erklärte das Verwaltungsgericht die im Dezember von Britz ausgesprochene zunächst dreimonatige Suspendierung für rechtswidrig. Die Landeshauptstadt hatte den Schritt damit begründet, dass das Vertrauensverhältnis unter anderem zu den Beamten der Berufsfeuerwehr schwer erschüttert gewesen sei. Nach einem verheerenden Wohnhausbrand am Saarufer mit vier Toten hatten Feuerwehrleute schwere Vorwürfe gegen Schun erhoben. Auch zuvor hatte es massive Kritik aus den Reihen der Berufsfeuerwehr am Führungsstil gehagelt. Mitglieder drohten in dem Zusammenhang sogar mit Kündigung.

Unterdessen wertet Schuns Anwalt Gernot Lehr die neuerliche Gerichtsentscheidung als einen „weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur vollständigen Rehabilitation“ und „zur Wiederherstellung seines guten Rufes“. Der Bonner Advokat kündigte in Schuns Namen an, dass dieser „mit Freude und Motivation seine Berufstätigkeit wieder ausüben“ werde.

Was die Ermittlungen zu dem verschenkten Feuerwehrauto der Landeshauptstadt betrifft, sei Schun „davon überzeugt, dass er sich nicht rechtswidrig verhalten hat“, lässt Lehr schriftlich wissen. Für seinen Mandanten gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung. „Allein die Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, stellt nichts Ehrenrühriges dar.“ So sollen es auch die Richter am Verwaltungsgericht gesehen und in ihrem Beschluss „ausdrücklich hervorgehoben“ haben.

Ob Schun wieder an die Spitze der Berufsfeuerwehr zurückkehrt, darauf gab Gernot Lehr mit Verweis an die Stadtverwaltung keine Auskunft. Mit der neuen Referentenstelle schließt diese eine Wiederaufnahme des einstigen Postens aus.

Die Nachricht über Schuns Rückkehr hatte den Personalratsvorsitzenden der Landeshauptstadt, Bernd Schumann, am Donnerstag während seines Italien-Urlaubs erreicht. Deswegen wollte er sich noch nicht im Detail dazu äußern.

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